Präventionszuschüsse ab 1. Februar 2023
Investitionen, die dem Gesundheitsschutz von Mitarbeitern dienen, zahlen sich bekanntermaßen aus. Unterstützung erhalten Betriebe bei dieser Form des Mitarbeiterschutzes in Form von Präventionszuschüssen der SVLFG, die es bereits in den vergangenen Jahren gab und die sich großer Beliebtheit erfreuten. Es empfiehlt sich also, frühzeitig bei der Versicherung zu registrieren, denn ab 1. Februar 2023 geht es ab 12 Uhr los. Insgesamt stehen 1,2 Millionen Euro für diese Präventionszuschüsse zur Verfügung, wobei die Vergabe der Fördergelder in Reihenfolge der Antragseingänge erfolge. Einen Anspruch haben alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die in den Jahren 2021 sowie 2022 keine Förderung erhalten haben. Alle berechtigten Betriebe können einen Zuschuss pro Aktion beantragen. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags.
Erstmals Anträge über Online-Portal
Um die Antragstellung so komplikationslos wie möglich zu gestalten, werden Anträge erstmals über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ entgegengenommen. Es sei laut SVLFG ratsam, sich frühzeitig zu registrieren, damit der Antrag direkt zu Beginn der Aktion gestellt werden kann. Die Registrierung erfolgt über diesen Link über die Homepage der SVLFG. Die Formulare werden zu Beginn der jeweiligen Präventionszuschüsse über diese Landingpage der SVLFG zur Verfügung gestellt. Antrag können zudem per Mail an praeventionszuschuesse(at)svlfg.de oder an die Faxnummer 0561 785-219127 gesendet werden.
Ablauf der Beantragung von Präventionszuschüssen
Zu beachten gilt zudem, dass der Kauf der Produkte erst nach Eingang der Förderzusage durch die SVLFG erfolgen darf. Anschließend kann die Rechnung per E-Mail, Fax oder über das Versichertenportal bei der SVLFG eingereicht werden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Sind die Fördermittel erschöpft, endet die Bezuschussung und Anträge können nicht weiter gestellt werden.