Voraussetzungen für einen Sofortkredit der KfW
Der Schnellkredit stehe mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung. Der Betrieb müsse zudem mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein und bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse müssen zwingend aufzuweisen sein. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019. Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten werde ein Kredit von maximal 500.000 Euro, bei einem Betrieb mit mehr als 50 Beschäftigten von maximal 800.000 Euro gewährt. Der Zinssatz liegt bei einer Laufzeit von zehn Jahren bei aktuell 3%. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW, wodurch der Kredit schnell bewilligt werden könne.
"Mittelstand ist Rückgrat unserer Wirtschaft"
„Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen“, erklärt Bundesfinanzminister Olaf Scholz. „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können. 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze. Daher spannen wir einen weiteren umfassenden Schutzschirm für unsere Mittelständische Wirtschaft“, fügt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier hinzu.
„Betriebe brauchen schnellere finanzielle Unterstützung“
„Die Betriebe brauchen eine schnellere finanzielle Unterstützung“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz in einer Verbandsmeldung. „Mit diesem Programm wird eine große Lücke in der Unterstützung für gewerbliche mittelständische Betriebe geschlossen. Besonders wichtig ist dabei die 100%ige Freistellung der Haftung für die Hausbank und dass eine Risikoprüfung durch diese unterbleiben kann. Dieses Angebot muss auf die Landwirtschaftliche Rentenbank übertragen werden“, führt Mertz weiter aus. Der Zentralverband Gartenbau hatte bereits mehrfach kritisiert, dass es für Unternehmen zu lange dauere, bis Kredite gewährt werden und damit Liquidität ins Unternehmen komme. Der Maßstab des Bankenratings für eine schnelle Kreditvergabe dürfe zudem nicht die akute wirtschaftliche Notlage der Unternehmen sein, sondern das Ranking zum 31. Dezember 2019. Nicht zuletzt dauern die Entscheidungen der Kreditgeber zu lange.
Bisherige Hilfen parallel weitergeführt
Der KfW-Schnellkredit wende sich vor allem an kleinere und mittlere Unternehmen. Die bisherigen Hilfen werden parallel fortgeführt. Durch eine 100%ige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung solle die Kreditvergabe deutlich beschleunigt werden.
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