Koalition beschließt Erhöhung von Kurzarbeitergeld

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Lange wurde gerechnet und schließlich eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Foto: Steve Buissinne / Pixabay

Die Koalition hat in dieser Woche beschlossen, im Zuge der Corona-Pandemie das Kurzarbeitergeld in bestimmten Fällen auf bis zu 87 Prozent des bisherigen Einkommens anzuheben. Zudem wurden Hinzuverdienstmöglichkeiten angehoben und steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Der ZVG begrüßte die Beschlüsse, doch es gab auch bereits Kritik daran.  

Kurzarbeitergeld gestaffelt angehoben

In einer Pressekonferenz in Berlin bezifferte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans das von den Spitzen der Koalition neu beschlossene Hilfspaket auf rund zehn Milliarden Euro. Neben weiteren Unterstützungsmaßnahmen seien im Koalitionsbeschluss rund eine Milliarde Euro für die Anhebung des Kurzarbeitergeldes vorgesehen. Als Folge der Bekämpfungsmaßnahmen der Corona-Pandemie haben bereits mehr als 700.000 Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) Kurzarbeit angemeldet. Laut neuem Beschluss soll das Kurzarbeitergeld gestaffelt nach der Bezugsdauer bis zu 80 Prozent und für Eltern sogar auf bis zu 87 Prozent angehoben werden. Diese Erhöhung werde demnach abhängig davon gemacht, wie lange sich der Beschäftigte in Zwangspause befindet. Zudem müsse mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit entfallen. Ab dem vierten Monat würden 70, beziehungsweise 77 Prozent bei Eltern, ab dem siebten Monat 80, beziehungsweise 87 Prozent gezahlt. 

Hinzuverdienstmöglichkeiten angehoben und steuerliche Entlastungen beschlossen

Für Arbeitnehmer in Kurzarbeit sollen laut neuem Beschluss ab 1. Mai bis 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe ihres jeweiligen bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden. Als weiterer Punkt wurden zudem Steuerentlastungen für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen. Demnach soll die Verrechnung absehbarer Verluste in diesem Jahr mit Steuervorauszahlungen aus dem Jahr 2019 ermöglicht werden. Dadurch werde den Betrieben Liquidität verschafft, die sie nach derzeitigem Recht erst im nächsten hätten geltend machen können.

ZVG begrüßt Beschlüsse der Koalition

Auf Seiten des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) traf das Bekanntwerden der Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf generelle Zustimmung. „Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes hilft den Arbeitnehmern wie den Betrieben gleichermaßen. Die Öffnung der Hinzuverdienstmöglichkeiten auf alle Berufe gibt den Betrieben Sicherheit und hilft ihnen, Arbeitskräfte für die Saisonarbeitstätigkeiten zu finden und damit die anstehenden Arbeiten für die Versorgung der Bevölkerung mit den gärtnerischen Produkten zu sichern“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. „Die beschlossen Möglichkeit, in diesem Jahr entstehende Verluste pauschal zu ermitteln und auf dieser Basis gegebenenfalls bereits für 2019 geleistete Steuerzahlungen zurückzuerhalten, entlastet alle Unternehmen, die von der Corona-Krise und den damit verbundenen Einnahmeverlusten betroffen sind und damit auch die gärtnerischen Unternehmen zusätzlich und verschafft ihnen weitere dringend benötigte Liquidität“, so Mertz weiter.

IG BAU bewertet Beschluss als nicht ausreichend

Kritik erntete der neue Koalitionsbeschluss allerdings von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), die die Entscheidungen zwar generell begrüßt, sie aber als noch nicht ausreichend bewertet. „Bei den beschlossenen Maßnahmen ist zwar die Bereitschaft erkennbar, den Ärmsten in der Corona-Krise zu helfen. Es fehlt der Koalition aber der Mut, dringende Unterstützung ausreichend und zeitnah auf den Weg zu bringen“, sagte  der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Wer arm ist, hat keine Reserven. Er braucht sofort Hilfe. Deshalb ist es gut, wenn das Kurzarbeitergeld aufgestockt wird. Die Staffelung ist aber zu zögerlich. Die Arbeitgeber erhalten die volle Höhe der Sozialversicherung. Es besteht kein Grund, sie nicht sofort zur Weitergabe des Arbeitnehmeranteils zu verpflichten.“

Weitere Meldungen zur Corona-Krise finden Sie unter dem Newstag „Coronavirus“.

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