Kritik an Gesetzesentwürfen des Bundesarbeitsministeriums

Veröffentlichungsdatum: , Sven Weschnowsky / TASPO Online

Der ZVG äußerte Kritik am Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums und erinnerte an das Versprechen des Koalitionsvertrages, die regionale Produktion stärken zu wollen. Foto: GMH/Marion Nickig

Das Bundesarbeitsministerium hat Gesetzesentwürfe zur Mindestlohnerhöhung und zu Zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vorgelegt. Diese Referentenentwürfe sehen sich deutlicher Kritik des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) ausgesetzt.

Anpassungen des Mindestlohns obliegt Tarifkommission

Im Oktober dieses Jahres soll der Mindestlohn auf 12 Euro steigen, das sehen entsprechende, vorgelegte Referentenentwürfe zum Mindestlohnerhöhungsgesetz vor. Im Zuge dessen soll auch die Obergrenze des Verdienstes von 450 Euro auf 520 Euro angehoben werden. Der ZVG hat diesbezüglich eine Stellungnahme veröffentlich, in der der Verband deutliche Kritik äußert und Nachbesserungen fordert. Es sein ein „erneuter politischer Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie“. Der Verband verortet die Entscheidungen über die Anpassungen des Mindestlohns in die Hand der Mindestlohnkommission, da nur an ihr die Tarifpartner beteiligt seien.

Aufzeichnungspflicht bedeutet Aufwand für Betriebe

Generell begrüße man die Erhöhung des Lohns geringfügig Beschäftigter und auch dessen Dynamisierung, man sehe allerdings auch Nachbesserungsbedarf bei Vorschriften für Arbeitgeber. Demnach sehe man die Arbeitgeber bei den geplanten Aufzeichnungspflichten mit vielen praktischen und rechtlichen Fragen der elektronischen Zeiterfassung konfrontiert und von der Politik allein gelassen. Hier seien noch offene Punkte beim Datenschutz und der Daten- und Manipulationssicherheit zu klären. Für viele Betriebe würde dies nicht nur eine erhebliche Investition in Software und stationäre Technik, sondern auch in mobile Erfassungsgeräte bedeuten.

Kurzfristige Beschäftigung überarbeiten

Weiterhin nimmt der ZVG den vorliegenden Gesetzentwurf zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass auch die Regelungen zur kurzfristigen Beschäftigung eine dringende Überarbeitung bedürfen, hier sei vor allem die Prüfung zur Berufsmäßigkeit von entscheidender Wichtigkeit. Probleme sehe man insbesondere für Hausfrauen und Hausmänner, die dem Kreis der nicht berufsmäßig tätigen Personen zugerechnet werden. Hier sollte das Merkmal der fehlenden Berufsmäßigkeit durch eine einfach zu überprüfende Regelung, wie etwa eine Entgeltgrenze, ergänzt werden. Bei der bisherigen Regelung hätten Arbeitgeber einen deutlichen Mehraufwand zu leisten, auch die Rentenversicherung sei demnach mit einem Rückforderungsrisiko behaftet. Man befürchte ein weiteres Bürokratiemonster und verweise auf das im Koalitionsvertrag angesprochene Versprechen die regionale Produktion stärken zu wollen.

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