Öffnung auch bei Sieben-Tages-Inzidenz über 100
Lange musste man am Bodensee warten, sollte die baden-württembergische Landesgartenschau in Überlingen doch bereits 2020 stattfinden. Das nun geänderte Infektionsschutzgesetz macht eine Öffnung der als botanischer Garten eingestuften Landesgartenschau aber unabhängig von einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 möglich. Allerdings ist die Öffnung mit besonderen Vorschriften verbunden, so bleiben Veranstaltungen nicht gestattet, die Indoor-Ausstellungsbeiträge und die Blumenhalle bleiben geschlossen. Die Besucher:innen müssen sich außerdem vorab registrieren und einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden ist. „Das Team der Landesgartenschau ist bereit, unter Einhaltung eines umfassenden Hygienekonzepts eine unvergessliche Landesgartenschau in Überlingen am Bodensee zu präsentieren. Ich freue mich sehr, dass das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) uns auf diesem Weg begleitet,“ sagt Überlingens Oberbürgermeister Jan Zeitler.
Umfassendes Hygienekonzept
„Nach Wochen des Hoffens und Banges, nach einer Achterbahnfahrt der Gefühle, freuen wir uns auf die Eröffnung. Wir haben über Jahre so viel investiert in dieses Projekt. Jetzt wollen wir zeigen, was wir geschaffen haben“, sagt Roland Leitner, Geschäftsführer der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH. „Wir haben uns sehr intensiv mit dem Infektionsschutz befasst und haben in den unterschiedlichsten Bereichen ausreichend Vorkehrungen getroffen, um alle so gut es geht zu schützen, die Gäste, das Team und auch alle, die mit uns arbeiten“, ergänzt Geschäftsführerin Edith Heppeler. Das Sicherheits- und Hygienekonzept der Landesgartenschau sehe demnach vorab eine Online-Registrierung vor, der eingerichtete Shuttle-Service wurde noch erweitert und es besteht in einigen Bereichen, in denen es enger werden kann eine Maskenpflicht. Es besteht ein Einbahnstraßensystem und eine maximal zugelassene Besucherzahl, die durchgehend kontrolliert wird. Die Gastronomie bietet Verpflegung nur zum Mitnehmen an. Über die aktuelle Situation werde laufend über die Homepage informiert.
Außenanlagen von botanischen Gärten dürfen öffnen
Die bundesweite Notbremse und die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ermöglichen damit die Durchführung der Landesgartenschau Überlingen erst. In einer Vielzahl von Maßnahmen soll die Ausbreitung des Virus gebremst werden. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten §28b des Infektionsschutzgesetzes zu finden. Bei den eingeschränkten Freizeit- und Sportmöglichkeiten werden demnach Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten von Schließungen ausgenommen. Sie können mit aktuellem, negativem Test besucht werden, heißt es darin.