Löhne und Gehälter im GaLaBau steigen

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Die Beschäftigten im Garten- und Landschaftsbau bekommen ab sofort höhere Löhne und Gehälter. Foto: juefraphoto/Fotolia

Mehr Geld für Landschaftsgärtner: Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter konnten sich am Freitagabend auf einen neuen Tarifvertrag im Garten- und Landschaftsbau einigen. Laut IG BAU steigt die Bezahlung der rund 110.000 Beschäftigten bereits im November.

Bezahlung im GaLaBau steigt um insgesamt 5,4 Prozent

Demnach erhalten die GaLaBauer ab diesem Monat drei Prozent höhere Entgelte zuzüglich einer rückwirkenden Einmalzahlung von 50 Euro für Oktober. Ab Oktober 2018 steigen die Löhne und Gehälter noch einmal um 2,4 Prozent, sodass Landschaftsgärtner insgesamt ein Entgelt-Plus von 5,4 Prozent bekommen.

Überproportional angehoben wurde der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt zufolge die Lohngruppe 7.6, die für einfache Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau vorgesehen ist. Hier eingruppierte Arbeitnehmer bekommen im ersten Schritt zehn Euro pro Stunde statt wie bisher 9,65 Euro. 2018 steigt der Stundenlohn hier auf 10,20 Euro.

Angehende Landschaftsgärtner unter 18 profitieren

Von dem jüngsten Tarifabschluss profitieren außerdem Auszubildende unter 18 Jahren. Weil sie durch Wegfall der Altersunterscheidung künftig wie alle anderen Azubis bezahlt werden, erhalten noch nicht volljährige angehende Landschaftsgärtner 90 Euro mehr pro Monat.

Angepasst wurde außerdem die Entlohnung der zwei- und dreijährigen GaLaBau-Ausbildung, sodass die Vergütungen 800 Euro im ersten Jahr, 900 Euro im zweiten Jahr und 1.000 Euro im dritten Jahr betragen beziehungsweise 1.000 Euro im zweiten Jahr bei der zweijährigen Ausbildung. Mit dem Ausbildungsjahr 2018 steigen die Vergütungen für den GaLaBau-Nachwuchs laut IG BAU um 25 Euro pro Lehrjahr.

Neuer Tarifvertrag stärkt Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau

„Damit haben wir die Ausbildung im GaLaBau erneut gestärkt, die für uns ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel ist“, so der neue Verhandlungsführer des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), Uwe Keller-Tersch. Mit Blick auf die Zukunftssicherung des Garten- und Landschaftsbaus sei dies „richtig und wird sich langfristig positiv auswirken.“

Weniger glücklich ist die Arbeitgeberseite mit der vereinbarten Entgelterhöhung über alle Lohngruppen hinweg, wie Keller-Tersch deutlich macht. „Insbesondere unsere Mitglieder in den neuen Bundesländern sehen sich aufgrund der zwei Ost-West-Angleichungsschritte einem Kraftakt ausgesetzt. Gleiches gilt auch für die Betriebe in der Fläche, die nicht so sehr von der guten Konjunktur profitieren.“

Lange Laufzeit bietet GaLaBau-Unternehmern Planungssicherheit

Gerade die ausgezeichnete Wirtschaftslage sowie die guten Zukunftsperspektiven im Garten- und Landschaftsbau haben jedoch die Tarifgespräche geprägt. Ebenso spielte Keller-Tersch zufolge „das Thema Fachkräftemangel und der Wettbewerb um jeden Arbeitnehmer in Konkurrenz zu anderen Branchen in die Verhandlungen hinein“. Positiv bewertet der BGL-Verhandlungsführer jedoch, dass die insgesamt 22 Monate Laufzeit des neuen Tarifvertrags den GaLaBau-Unternehmern „eine fast zweijährige Planungssicherheit“ bieten.

„Es war kein leichter Weg, dieses Ergebnis zu erreichen. Wir haben jetzt aber einen Kompromiss gefunden, mit denen alle Beteiligten leben können“, kommentiert dagegen der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Dietmar Schäfers den am Freitag erzielten Tarifabschluss.

IG BAU: Tarifabschluss mit „Signalwirkung für die Branche“

Schäfers hebt in diesem Zusammenhang vor allem die „Signalwirkung für die Branche“ hervor. „Nicht zuletzt wird der GaLaBau mit dem Abschluss deutlich attraktiver. Im Wettlauf um die besten Köpfe war dieser Schritt überfällig. Deshalb ist es auch gut, dass wir gemeinsam vereinbart haben, eine Sozialpartnervereinbarung für die ‚Zukunft der Branche‘ zu erarbeiten.“

Angedacht haben die Vertragspartner hier ergebnisoffene Gespräche über wichtige, im kommenden Jahr anstehende Themen, wie etwa die betriebliche Altersvorsorge, Weiterbildung/-qualifizierung oder Wiedereingliederung. Damit soll „eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Tarifverträge“ gesichert werden, wie der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau dazu anmerkt.

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