Medizinisches Cannabis in Deutschland

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Der Anbau von Cannabis in Deutschland unterliegt grundsätzlich dem Betäubungsmittelschutzgesetz. Ausgenommen sind Samen von Cannabispflanzen, die in der Regel keine Cannabinoide enthalten. Foto: Pixabay

Cannabis ist durch das Übereinkommen von 1988 gegen den illegalen Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen im internationalen Handel verboten. In den vergangenen Jahren haben allerdings zahlreiche Länder wie beispielweise Kanada, Deutschland, Mexiko, Brasilien und Amerika ihre Gesetzgebung bezüglich der Produktion, der Forschung und der Verwendung, vor allem für den medizinischen Bereich, angepasst.

Was qualifiziert Cannabis zu medizinischem Cannabis?

Trotz der Liberalisierung vieler Länder im Umgang mit dem Thema Cannabis wird die Legalisierung der Pflanze von der Mehrheit der deutschen Gesellschaft noch sehr skeptisch gesehen. Der Grund hierfür liegt möglicherweise in der dualen Natur der Pflanze. An erster Stelle wird oftmals die Verwendung als Freizeitgebrauch gesehen, der mit negativen Auswirkungen auf die persönliche Entwicklung verbunden wird. Erst im Anschluss wird das Potential zur medizinischen Anwendung für Multiple Sklerose, Arthritis, Krebs und Schmerzlinderung mit der Pflanze assoziiert.

Auf die Frage, was Cannabis zu medizinischem Cannabis qualifiziert, gibt es keine eindeutige Antwort. Die Definition kann je nach der Gesetzgebung eines Staates variieren. Die deutsche Gesetzgebung definiert Cannabisprodukte als medizinisch, „sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind“. In Kanada wird Cannabis durch die Verwendung zur Bekämpfung eines Krankheitsbildes zu medizinischem Cannabis. Hier muss bei der Produktion nicht die klare Intention für diesen Verwendungszweck vorliegen. In Mexiko hingegen wird Cannabis als medizinisch definiert, wenn es ein Prozent oder weniger THC beinhaltet.

Cannabis sativa genauer betrachtet

Um ein umfassenderes Verständnis für die Thematik „Medizinisches Cannabis“ zu erhalten ist es zunächst ratsam, die Pflanze Cannabis sativa genauer zu betrachten. Neben ihren zahlreichen Einsatzmöglichkeiten als Faserstoff, verzehrbares Samenöl und zahlreichen potenziellen, medizinischen Anwendungsbereichen ist die Pflanze vor allem für seine aktiven Inhaltsstoffe, auch Cannabinoide, bekannt. Die nach aktuellem Forschungsstand wohl interessantesten Inhaltsstoffe sind THC (Tetrahydrocannabidiol) und CBD (Cannabidiol).

CBD (Cannabidiol) wirkt nicht psychoaktiv. Es erzeugt also keinen Rausch. Es wirkt allerdings entzündungshemmend, angstlösend, lindert Spastiken und mindert Brechreiz. Mit diesen Eigenschaften eignet sich der Stoff zum Einsatz in diversen medizinischen Anwendungsgebieten.

THC wirkt psychoaktiv, hat also eine berauschende Wirkung. Trotzdem weist es teilweise ähnliche Funktionen wie CBD auf und eignet sich daher ebenfalls für medizinale Anwendungen. Verwendet man die beiden Stoffe in Kombination, dann hemmt CBD die psychoaktive Wirkung von THC und macht die Anwendung dadurch verträglicher und auch sicherer in Hinblick auf psychische Auswirkungen.

Cannabis-Anbau unterliegt Betäubungsmittelschutzgesetz – mit Ausnahmen

Grundsätzlich unterliegt der Anbau von Cannabis in Deutschland dem Betäubungsmittelschutzgesetz (BtMG). Ausgenommen sind Samen von Cannabispflanzen, die in der Regel keine Cannabinoide enthalten. Sofern diese nicht für den unerlaubten Anbau, sondern zur Weiterverarbeitung zu beispielsweise Hanfsamenöl, Hanfsamenbier oder Hanfsamenschokolade bestimmt sind, fallen sie nicht unter das BtMG.

Weiterhin ausgenommen sind Pflanzen und Pflanzenteile von Cannabis, wenn sie die Grenze von 0,2 Prozent THC nicht überschreiten oder sie aus dem Anbau von EU-Ländern mit zertifiziertem Saatgut stammen und sie für gewerbliche oder Forschungszwecke bestimmt sind, die eine missbräuchliche Verwendung ausschließen. Fallen Produkte unter die genannten Ausnahmen, gelten die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.

Herkunft von medizinischem Cannabis in Deutschland

Für die Produktion von Cannabis oder Pflanzenteilen von Cannabis in Deutschland, die nicht unter diese Ausnahmen fallen, wird eine gesonderte Lizenz benötigt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Jahr 2018 drei Lizenzen für den Anbau von medizinischem Cannabis mit einer Laufzeit von vier Jahren ausgeschrieben. Diese Lizenzen umfassen ein Produktionsvolumen von insgesamt 10.400 Kilo und unterliegen strengen Vorgaben. So ist beispielweise eine Wanddicke von 24 Zentimeter Stahlbeton sowie ein entsprechendes Sicherheitskonzept für die Anbaustätte vorgeschrieben.

Am 17. April 2019 wurden die ersten beiden Lizenzen an die Aphria Deutschland GmbH und Aurora Produktions GmbH vergeben. Die Aphria Deutschland GmbH ist eine Tochterfirma der Aphria Inc., einem börsennotierten Konzern mit Sitz in Kanada. Das Unternehmen fokussiert sich auf den weltweiten Anbau und Absatz von Cannabis und Cannabisprodukten. Genauso verhält es sich mit der Aurora Produktions GmbH, welche eine Tochterfirma des börsennotierten Cannabis-Unternehmens Aurora Cannabis Inc. mit Hauptsitz in Kanada ist.

Die dritte Lizenz wurde am 20. Mai 2019 an das Unternehmen Deutsche Medizinalcannabis GmbH (DEMECAN) vergeben. Die DEMECAN GmbH ist das einzige deutsche Unternehmen, das bei der ersten Lizenzvergabe in Deutschland einen Zuschlag erhalten hat. Die ersten Ernten werden Ende des Jahres 2020 erwartet. Für die kommenden vier Jahre darf in Deutschland jährlich ein Volumen von 2.600 Kilogramm Cannabis produziert werden.

Quelle: Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um einen Auszug der Ausarbeitung „Medizinisches Cannabis in Deutschland – ein Einblick in die aktuelle Situation bezüglich Forschungsstand, Anbau, Einfuhr und die rechtliche Situation in Deutschland“ von Dominik Baum.

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