Zentrale Punkte des Referentenentwurfs
Der vom BMAS vorgelegte Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung sehe eine grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Die Arbeitszeitnachweise müssen anschließend mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Es wäre allerdings auch eine Aufzeichnung durch den Arbeitnehmer zulässig, in diesem Fall müsse der Arbeitgeber allerdings dafür Sorge tragen, dass ihm Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht bekannt werden.
HDE sieht KMU vor hohen Belastungen
„Die strengen Vorgaben zur Form und zur Frist der Arbeitszeitaufzeichnung bedeuten insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen unnötige zusätzliche Bürokratie. Diese immer neuen Belastungen sind ihnen nicht mehr zuzumuten“, übt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth Kritik an den geplanten Änderungen. Zwar begrüße man die Möglichkeit zur Aufzeichnung durch den Arbeitnehmer, dennoch bestehe auch dabei eine vollumfängliche Aufzeichnungs-, Kontroll- und Aufbewahrungspflicht. „Als Vertrauensarbeitszeit, zu der sich die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag eigentlich bekannt hatte, kann man diese vermeintliche Ausnahmeregelung nicht bezeichnen“, so Genth weiter.
Flexible Arbeitszeitmodelle sind gefragt
Der HDE fordert dahingehend eine größere Öffnung für Betriebs- und Individualvereinbarungen. Flexible Arbeitszeitmodelle haben nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie deutlich an Beliebtheit gewonnen und werden von vielen Arbeitnehmern bevorzugt und auch gefordert bei der Jobsuche. „Die vorgesehenen Regelungen stehen weder im Einklang mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts noch mit den heutigen Interessen der Beschäftigten und Arbeitgeber an flexiblen Arbeitszeitmodellen“, kritisiert Genth weiter. „Die geplanten Änderungen gehen weit über die vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht gesetzten Anforderungen an eine Arbeitszeiterfassung hinaus.“ Als Folgen sehe der HDE für Handelsunternehmen vor allem unnötige und höhere Belastungen. Auch die geplanten Ausnahmeregelungen seien für die Tarifvertragsparteien zu begrenzt und hätten in der Praxis nach Ansicht des Verbandes wenig Relevanz.