Weihnachtsbäume im deutschen Steuerrecht
Händler, die Tannenbäume direkt an den Endverbraucher verkaufen, weisen ihre Ware mit einer Mehrwertsteuer von sieben Prozent aus. Dies gilt jedoch nur für den Baum als solches. Wird er bereits geschmückt angeboten, so ist eine Dienstleistung enthalten, wodurch sich ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent ergibt.
Für einen Baum direkt aus dem Wald wird lediglich eine Mehrwertsteuer von 5,5 Prozent veranschlagt, Weihnachtsbäume aus einer eigens angelegte Plantagen hingegen müssen mit 10,7 Prozent besteuert werden. Grundlage hierfür ist das Umsatzsteuergesetz (§24, Absatz eins, Satz eins).