Flächendeckender Mindestentgelt-Tarif im Gartenbau fehlt
Noch bis zum 31. Dezember 2017 hatte eine flächendeckende Regelung für den Gartenbau existiert. Demnach zahlte der Wirtschaftszweig vom 1. Januar bis 1. Januar 2017 als Mindestentgelt 8,60 Euro, was 24 Cent unter dem gesetzlichen Mindestlohn lag. Dies war allerdings nur möglich, da brancheneigene Tarife noch Vorrang vor der Regelung hatten, wie sie die Bundesregierung vorsah.
Es folgten zwei Monate, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber im Gartenbau ihren Mitarbeitern mit 9,10 Euro 26 Cent mehr Mindestentgelt pro Stunde zahlten, als es der gesetzliche Mindestlohn eigentlich bestimmte. Seit Januar 2018 duldet die Regierung keine „Querschläger“ mehr, die die bundesflächendeckende Minimal-Entlohnung unterwandern.
Zumal seit dem Jahreswechsel ein einheitlicher Tarif im Gartenbau fehlt, der ein minimales Bezahlungsniveau der Angestellten über dem gesetzlichen Mindestlohn festlegen würde. Damit fiel auch das Mindestentgelt wieder auf 8,84 Euro zurück, wie es das Mindestlohn-Gesetz bundesweit vorsieht.
Bundesrahmentarif für Gartenbau immer noch in der Ferne
Auch ein Bundesrahmentarif beschäftigt Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite immer wieder. Rechtsanwältin Romana Hoffmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände, bestätigte Gegenüber der TASPO:
„Klar ist, dass für die Arbeitgeberseite eine Arbeitszeitflexibilisierung, die den Besonderheiten des Gartenbaus Rechnung trägt, zentral ist. Bedauerlicherweise ist der Tarifpartner derzeit nicht bereit, die besondere Situation des Gartenbaus in seine Verhandlungen einzubeziehen. Vielmehr besteht der Eindruck, dass eine Orientierung an Branchen wie dem Bau oder der Metallindustrie erfolgt, die letztlich mit der grünen Branche nicht vergleichbar sind. Es bleibt zu hoffen, dass hier ein Umdenken stattfindet. Nur so kann echte Tarif- und Sozialpartnerschaft funktionieren“, so Hoffmann.