Bauernverband formuliert Ärger über Düngeverordnung
„Mit dieser Düngeverordnung sind heftige Einbußen in der Erntemenge und der Erntequalität vorprogrammiert. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Landwirtinnen und Landwirte, die seit Monaten in der Krise ihren Job machen und für eine sichere Ernährung sorgen“, macht der mecklenburgische Bauernpräsident Detlef Kurreck seinem Ärger über die neue Düngeverordnung des Landes Luft. Wie der Bauernverband mitteilt, fallen im neuen Entwurf der Düngeverordnung rund 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zukünftig unter die Roten Gebiete. Zuvor betrug dieser Wert noch 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Mecklenburg-Vorpommerns, was eine Steigerung von um das 3,5-Fache bedeute.
Andere Bundesländer als Beispiel nehmen
Besonders enttäuscht sei man seitens des Bauernverbandes darüber, dass dem Entwurf monatelange Gesprächsrunden vorangegangen sind, bei denen zahlreiche Lösungsansätze aufgezeigt wurden, wie die Roten Gebiete verursachergerecht ausgewiesen werden könnten. Ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Greifswald habe zuvor nach einer Klage von Landwirten die bisherige Landesdüngeverordnung für unwirksam erklärt. Dabei verweist der Bauernverband auf andere Länder wie Schleswig-Holstein und Thüringen, in denen der rechtliche Gestaltungsspielraum so genutzt werde, dass die ausgewiesenen Gebiete kleiner sind. „Wir hatten gehofft, dass das Ministerium dieses Urteil ernst nimmt und nachbessert. Eine pauschale Bestrafung der Landwirtinnen und Landwirte aufgrund eines grob vereinfachten Modellverfahrens ist in diesen Zeiten der Krise nicht vertretbar“, so Kurreck.
Backhaus weist Vorwürfe zurück
Auf die Vorwürfe des mecklenburg-vorpommerschen Bauernverbandes reagierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus prompt und stellt die Ausweisung der Roten Gebiete nochmals klar. „Die Behauptung, dass künftig nahezu die Hälfte der Ackerflächen in Mecklenburg-Vorpommern Einschränkungen bei der Düngung unterliegen, ist schlichtweg falsch“, so Backhaus. Vielmehr lande man mit der neuen Düngeverordnung bei einem Prozentsatz von 32 Prozent statt der vom Bauernverband angenommenen 50 Prozent. „Wir haben die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten des Bundes exakt umgesetzt. Die Gebietsvergrößerung ergibt sich unter anderem aus dem Wegfall der emissionsbasierten Gebietsabgrenzung, bekannt als 2. Binnendifferenzierung, aber auch aus den strengeren Vorgaben bei der Beurteilung von Wasserschutzgebieten. […] Auch weise ich ausdrücklich darauf hin, dass der aktuellen Gebietskulisse Werte von 818 Messtellen zugrunde liegen; vorher waren es etwas mehr als 550. Insofern ist die aktuelle Gebietskulisse deutlich differenzierter. Das haben sich die Landwirte immer gewünscht, um auch dem Verursacherprinzip näher zu kommen“, so Backhaus.
„Die Änderung der Verwaltungsvorschrift ist zudem ausschlaggebend dafür, dass die Europäische Kommission von einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland Abstand nimmt. Das wird in der Argumentation ausgelassen. Wir machen das nicht um die Landwirte zu ärgern, sondern um das Grundwasser zu schützen und drastische Mehrbelastungen des Steuerzahlers zu vermeiden. Den Vorwurf, wir würden die Landwirte nicht ernstnehmen oder gar übergehen, weise ich damit entschieden zurück“, erklärt der Minister abschließend.