Neue Düngemittelverordnung: das Aus für Depotdünger?

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Die Hüllen von Depotdüngern bauen sich im Boden nur langsam ab. Foto: Heinrich Beltz

Umhüllte Depotdünger bilden die Grundlage der Ernährung von Topf- und Containerpflanzen in vielen Gartenbau- und Baumschulbetrieben. Aber auch bei der Düngung von Kulturen im gewachsenen Boden steigt ihre Bedeutung. Die neue Düngemittelverordnung gibt nun strenge Anforderungen an die Abbaubarkeit der Hüllen vor.

Umhüllte Depotdünger in puncto Nährstoffversorgung positiv zu bewerten

Meist sind diese Depotdünger zwar teurer als die Produkte ohne Hülle, aber durch ihre gleichmäßige Nährstofffreisetzung kann ihr Einsatz die Erträge und vor allem Qualität der geernteten Pflanzen oder Pflanzenteile verbessern. Ihr größter Vorteil ist jedoch, dass die Nährstoffe innerhalb der Hülle nicht durch hohe Niederschläge ausgewaschen werden können und Stickstoff auch nicht gasförmig entweicht. Aus der Sicht der Nährstoffversorgung und der Verhinderung von Nährstoffbelastung sind umhüllte Depotdünger also positiv zu bewerten.

In den vergangenen Jahren ist allerdings immer stärker das Thema Plastik und Mikroplastik im Wasser und auch in Böden in die Diskussion gekommen. Die Umhüllungen aller Produkte, die eine mittlere oder lange Wirkungsdauer besitzen, bestehen aus Polymeren, also „Plastik“. Um sicherzustellen, dass sich keine Polymere im Boden anreichern, fordert die neue Düngemittelverordnung (EU-DüMV), dass sich die Hüllen der Dünger innerhalb von 48 Monaten zu 90 Prozent abbauen – Art. 42 (6).

Düngemittelhersteller vor unlösbarem Problem?

Da die üblichen biologisch abbaubaren Polymere so schnell porös werden, dass sie die Nährstoffe unkontrolliert freisetzen würden, steht die Forderung nach einem schnellen Abbau der Hüllen im Widerspruch zu einer langsamen Nährstoffabgabe und stellt Düngemittelhersteller vor ein wohl unlösbares Problem.

Nach einer Methode zur Prüfung wird allerdings noch gesucht. Die EU-DüMV wird erst drei Jahre nach ihrer Unterzeichnung gelten und bezieht sich außerdem nur auf diejenigen Produkte, die mit einer CE-Kennzeichnung europaweit zugelassen werden. Eine Zulassung nach nationalem Recht ist weiterhin möglich.

Solange keine Untersuchungsmethode für die Abbaubarkeit der Hüllen festgelegt und eine Zulassung nach nationalen Vorschriften möglich ist, die keine Abbaubarkeit fordern, sind die Tage der umhüllten Dünger also noch nicht gezählt. Allerdings befeuert die Furcht vor Mikroplastik in Böden die Diskussion.

Wie viel Mikroplastik im Boden kann toleriert werden?

Wie hoch die Mengen an Mikroplastik in Böden sind, die aus Gesundheits- und Umweltgründen toleriert werden können, ist zwar noch völlig unklar, und es gibt auch noch keine standardisierten Messmethoden dafür, aber aus Vorsorgegründen könnte mittelfristig der Einsatz von Depotdüngern mit den bisher üblichen Kunststoffumhüllungen unterbunden werden – entweder vom Gesetzgeber oder, wie bei vielen Pflanzenschutzmitteln, von den Abnehmern.

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