Neue Einfuhrbestimmungen für Wisteria und Co.

Veröffentlichungsdatum: , Katrin Klawitter

Pflanzenimporteure müssen neue Bestimmungen beachten, die unter anderem für Wisteria gelten. Foto: Green Solutions

Ab dem 11. April gelten für eine Vielzahl von Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind, zusätzliche oder geänderte Anforderungen für den Import aus einem oder mehreren Ländern. Einige Auflagen können erhebliche Auswirkungen auf den Import dieser Kulturpflanzen haben, warnt die NVWA, die in den Niederlanden zuständige Behörde für die Überwachung von Produzenten, Importeuren und Händlern.

Geänderte Durchführungsverordnung als Grundlage

Die Änderungen sind bedingt durch neue Quarantäneorganismen und strengere Anforderungen für einige bestehende Quarantäneorganismen. Grundlage ist eine geänderte Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der EU-Kommission – für Einfuhren in die Union, aber auch bei der Pflanzenverbringung innerhalb der Union. Zusätzliche Anforderungen betreffen:

► alle Pflanzen zum Anpflanzen mit Wurzeln wegen Meloidogyne enterolobii (Wurzelfadenwurm) – das trifft unter anderem tropische Topfpflanzen wie Arecaceae, Caladium, Callistemon, Chlorophytum, Cordyline, Duranta, Echinocactus, Ficus, Gardenia, Heliconia, Philodendron, Portulacaria, Rosa, Sageretia, Syzygium und Zelkova.

► alle Pflanzen mit anhaftendem Substrat aufgrund von Popillia japonica (Käfer) – das betrifft die Einfuhr aller Pflanzen mit anhaftendem Kultursubstrat aus Kanada, China, Indien, Japan, Russland, der Schweiz und den Vereinigten Staaten. Wenn Popillia japonica in einer Importsendung gefunden wird, darf diese Sendung nicht in die EU eingeführt werden.

► diverse Pflanzen wegen Euwallacea fornicatus (Borkenkäfer) – Euwallacea fornicatus hat Quarantänestatus, ab 11. Januar 2023 gelten wegen dieses Borkenkäfers zudem zusätzliche Anforderungen für die Einfuhr einer Vielzahl von Gehölzen und einiger Palmenarten. Dazu gehören Ficus, Howea, Mimosa und Wisteria.

► verschiedene Pflanzen durch Apriona cinerea, A. germari und A. rugicollis (Bockkäfer) – zusätzliche Anforderungen gelten für die Einfuhr verschiedener Gehölzarten aus Asien für alle genannten drei Apriona-Quarantänearten für Pflanzen sowie für Holz und Holzprodukte.

Hedera, Laurus, Magnolia, Melia, Mespilus, Parthenocissus, Psidium, Punica, Pyracantha, Pyrus und Rosa aufgrund von Aleurocanthus spiniferus (Weiße Fliege) – die Anforderungen gelten für die Einfuhr der genannten Pflanzen unter anderem aus Montenegro, Australien, den USA sowie verschiedenen Ländern in Asien und Afrika. Die Einfuhr ist erlaubt, wenn die Pflanzen aus einem freien Gebiet stammen oder diese Weiße Fliege wirksam bekämpft wurde.

Welche Anforderungen müssen Gartenbau-Betriebe beachten?

Zu den neuen Einfuhrbestimmungen fragte die TASPO zudem Dr. Malaika Herbst vom Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit beim JKI, welche Anforderungen Gartenbau-Betriebe bei der Einfuhr ab 11. April bezüglich der genannten Pflanzen genau beachten müssen. „Generell müssen Drittländer, dazu gehört mittlerweile auch Großbritannien, sicherstellen, dass der Schadorganismus entweder im Ursprungsgebiet oder im Betrieb nicht vorkommt“, so Herbst. „Des Weiteren können bestimmte Pflanzenschutz-Maßnahmen gefordert sein, um zu gewährleisten, dass die Ware frei von dem Schadorganismus ist und bleibt.“ Genaue Informationen gibt Herbst zufolge der zuständige Pflanzenschutzdienst.

Cookie-Popup anzeigen