Konsultationsverfahren gestartet
Die EU-Kommission sieht eine Neufassung der EU-Pflanzenschutzmittelanwendung vor, um aufgedeckte Missstände innerhalb der EU bei der Umsetzung der Rahmenrichtlinie zu unterbinden. Vorgesehen sei unter anderem ein generelles Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten. Bei Verbänden und Interessenvertretungen der Produktion hat das Vorhaben scharfe Kritik hervorgerufen und eine Überarbeitung des Vorhabens wurde gefordert. Die EU-Kommission hat daraufhin ein Konsultationsverfahren eröffnet, bei dem die Praxis ihre Bedenken äußern konnte. Der ZVG hat in diesem Rahmen kürzlich seine Bedenken geäußert und eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie 2009/128 gefordert.
Betriebsaufgaben befürchtet
Der ZVG befürchtet in seiner Stellungnahme, dass bei einer Umsetzung eines strikten Anwendungsverbotes von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten die dortige gartenbauliche Produktion massiv gefährdet sei. Der EU-Verordnungsentwurf müsse demnach zurückgenommen und grundlegend überarbeitet werden. „Die Vorgaben der Verordnung sind unrealistisch und für die Betriebe nicht zumutbar. Die bislang erreichten Reduktionsfortschritte bei den Mengen und beim Risiko der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im deutschen Gartenbau sowie die vorbildliche Umsetzung der Richtlinie in Deutschland werden nicht ansatzweise berücksichtigt“, macht Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender ZVG-Generalsekretär, deutlich. Auch sei eine fünfzigprozentige Minderung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht umsetzbar.
Keine signifikanten Reduktionspotentiale im Gartenbau
Generell sieht Brinkjans keinerlei signifikante Reduktionspotentiale im Gartenbau, da eine wirtschaftliche gartenbauliche Produktion von Obst, Gemüse, Gehölzen und Pflanzen kaum mehr möglich sei. Vielmehr wären viele Unternehmen dann zur Geschäftsaufgabe gezwungen. Es müsse demnach für eine Festsetzung von machbaren Zielen gesorgt werden. Unterschiedliche Voraussetzungen in den Mitgliedsstaaten müssten berücksichtigt werden und auch Sonderkulturen müssten gesondert betrachtet werden. Unverzichtbar sei zudem eine fundierte und umfassende Folgenabschätzung, die bislang noch nicht vorliegt. „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich vehement für vernünftige und realistische Vorgaben aus Brüssel einsetzt“, so Brinkjans. Erst wenn ausreichend wirksame und risikoarme Pflanzenschutzmittel oder biologisch basierte Pflanzenschutzmittel zugelassen und auf dem europäischen Binnenmarkt verfügbar sind, sei eine Reduzierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in der geforderten Größenordnung vielleicht möglich. Hier sei allerdings auch ein verbessertes Zulassungsverfahren notwendig.
BdB fordert differenzierte Herangehensweise
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) hat sich bereits beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nach etwaigen Umsetzungen der neuen Regeln erkundigt. Demnach seien in Deutschland bis zu 80 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche nicht mehr mit Pflanzenschutz bewirtschaftet werden können. Der BdB befürchtet demnach ebenfalls vielerorts das Aus für die Betriebe. „Eine Reduzierung des Pflanzenschutzes um 50 Prozent innerhalb von sieben Jahren ist ein politisches Postulat, das mit der Wirklichkeit auf dem Acker nichts zu tun hat. Es ist richtig, dass eine umweltverträgliche Produktion angestrebt werden soll. Gerade im Baumschulbereich ist sie dies bereits heute schon. Aber man muss auch in Brüssel zur Kenntnis nehmen, dass der Mensch die Umwelt in Anspruch nehmen muss, um selbst Lebensgrundlagen für sich zu schaffen. Niemandem ist geholfen, wenn in Deutschland keine Pflanzen mehr produziert werden können, die gesund an ihrem Endstandort ihre Funktion zum Wohl von Mensch und Umwelt erfüllen. Hier brauchen die Baumschulen auf jeden Fall als Sonderkultur eine differenzierte Herangehensweise", erklärt BdB-Geschäftsführer Markus Guhl.