Neue Tarife für Gärtner im öffentlichen Dienst

Veröffentlichungsdatum: , Lorenz Wieland

Mehr Geld gibt es für Gärtner im öffentlichen Dienst. Symbolfoto: StockSnap/ Pixabay

Nach zwei Jahren Laufzeit stehen nun wieder die mit Spannung erwarteten Tarifverhandlungen im privatwirtschaftlichen GaLaBau an. Im Wettstreit um Personal lohnt dabei ein Blick auf den gerade erzielten Tarifabschluss der öffentlichen Hand und was er für die dort beschäftigten Gärtner bringt. Die TASPO erkundigte sich dazu bei der Gewerkschaft ver.di.

Schwierige Verhandlungen

Eine halbe Million Streikende, wochenlange Verhandlungen um den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) die Ende März von der Gewerkschaft als gescheitert erklärt wurden, worauf die Arbeitgeberseite die Schlichtung anrief und dann ein Abschluss auf Basis der Empfehlung der Schlichtungskommission. Das war dieses Mal der schwierige Weg zum Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Die Annahme des Schlichtungsergebnisses liegt nun bei den Tarifvertragsparteien und die Erklärungsfrist zum Widerruf der Tarifeinigung läuft bis zum 17. Mai 2023. Mit Blick auf die schwierige Verhandlungssituation ist das am 22. April in Potsdam vereinbarte Ergebnis der Schlichtung laut Ralf Nix, Bundesfachgruppenleiter Umwelt, Grünflächen, Handwerk und gewerbliche Dienstleistungen der Gewerkschaft ver.di, aus Sicht der Gewerkschaft als Erfolg zu werten, denn ohne die starke Unterstützung der Beschäftigten wäre ein solcher Abschluss nicht möglich gewesen.

Das Ergebnis im Einzelnen mit ausgewählten Lohngruppen als Beispiele

Die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent, mindestens jedoch 340 Euro. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024. Was bedeutet „Sockelbetrag“ und wie ist das Zusammenspiel mit der prozentualen Erhöhung? Auf die bestehenden Tabellenentgelte werden zuerst 200 Euro addiert, anschließend erfolgt eine prozentuale Erhöhung, des nun erhöhten Tabellenlohns, um 5,5 Prozent.

Ein Rechenbeispiel

Bei 2.000 Euro Bruttobetrag ergibt dies 2.000 Euro + 200 Euro = 2.200 Euro (+ von 10 Prozent) + 5,5 Prozent = 2.321 Euro, was zusammen 16 Prozent Lohnzuwachs ergibt. Bei diesem Beispiel würde zudem die Ausnahmeregelung (tabellenwirksame Erhöhung mindestens 340 Euro) aus der Schlichtung zur Anwendung kommen. Der Betrag würde auf 340 Euro angehoben werden, das entspricht dann einer Entgelterhöhung um 17 Prozent. Ab dem 1. März 2024 werden die bestehenden Zulagen und Zuschläge ebenfalls um 11,5 Prozent erhöht, ein nicht zu verachtendes weiteres monatliches Lohn Plus für die Beschäftigten in den Grünflächenbereichen und auf den Bauhöfen. Besonderen Wert wurde in den Tarifverhandlungen auf die Steigerungen der Ausbildungsvergütungen gelegt, hier ist es aus Sicht der Gewerkschaft ebenfalls gelungen ein beachtliches Lohn-Plus durchzusetzen. Beispielsweise ergibt das Tarifergebnis für Auszubildende zum Gärtner oder Gärtnerin im 2. Ausbildungsjahr.

Mehr zu den Tarifen und einen ausführlichen Kommentar dazu lesen Sie in TASPO 20/2023.

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