Neue Tarife für Saarland und Rheinland-Pfalz

Veröffentlichungsdatum: , Sven Weschnowsky / TASPO Online

In Rheinland-Pfalz und im Saarland dürfen Gärtnerinnen und Gärtner über höhere Gehälter freuen. Foto: Tima Miroshnichenko/ Pexels

In den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland dürfen sich Gärtnerinnen und Gärtner, sowie Floristinnen und Floristen über höhere Gehälter freuen. Wie die Gewerkschaft IG Bau bekannt gab, konnte man sich auf neue Tarifverträge einigen, die allerdings über eine sehr kurze Laufzeit bis Jahresende verfügen.  

Durchschnittlich 12 Prozent mehr Lohn

Es konnte eine Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien für den Gartenbau in Rheinland-Pfalz und im Saarland erzielt werden. Demnach steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für Gärtnerinnen und Gärtner rückwirkend zum 1. März 2023. Die Tarifverträge haben allerdings eine kurze Laufzeit und gelten lediglich bis 31. Dezember 2023, ehe dann wieder neu verhandelt wird. Im Abschnitt A ergeben sich dann folgende Veränderungen für den Gärtnerischen Bereich: Der Ecklohn (LG 4) steigt um 15 Prozent von 13,02 auf 15 Euro pro Stunde. In der untersten Lohngruppe (LG 6) steigt der Lohn auf 12,25 Euro pro Stunde an und liegt somit oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes. Für Meisterinnen und Meister steigt der Lohn um 16 Prozent von 15,53 auf 18,10 Euro pro Stunde an. Insgesamt steigen die Löhne im gärtnerischen Bereich somit um 12 Prozent im Durchschnitt.

9 Prozent mehr für Floristinnen und Floristen

Im Abschnitt B werden die Tarife für den floristischen Bereich geregelt, die im Durchschnitt um 9 Prozent steigen. Im Detail steigt der Ecklohn (LG 3) von 12,37 auf 14,74 Euro die Stunde und legt damit um 19 Prozent zu. Auch hier steigt der Lohn in der untersten Lohngruppe (LG 5) über den gesetzlichen Mindestlohn auf 12,25 Euro die Stunde an. Floristik-Meisterinnen und -Meister erhalten ein Plus von 9 Prozent, die Löhne steigen hier von 14,86 auf 16,34 Euro die Stunde.

Mehr Geld auch für Auszubildende

Die Gehaltstabelle, mit Einkommenssteigerungen nach 2 bis 7 Jahren in der jeweiligen Gehaltsgruppe, ist beibehalten worden. Demnach erhalten Angestellte mindestens ein Gehalt von 2110 Euro monatlich zum Start in den ersten 24 Monaten, sprich 12,49 Euro pro Stunde (in den untersten Gruppen T1/K1/V1). In der mittleren Gehaltsgruppe (T3/K3/V3) erhalten Angestellte in den ersten 24 Monaten 2912 Euro monatlich, was 17,23 Euro pro Stunde bedeutet. Bei den Vergütungen für Azubis ergeben sich folgende Anpassungen, die zum 1. März 2023 gelten.

  • 1. Ausbildungsjahr: 800 Euro monatlich. Ein Plus von 180 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 900 Euro monatlich. Ein Plus von 200 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1010 Euro monatlich. Ein Plus von 230 Euro
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