Gesetzlicher Mindestlohn steigt bis Juli 2022 in drei Schritten
Aufgrund der dritten gesetzlichen Mindestlohnanpassungsverordnung, die am 28. Oktober vergangenen Jahres vom Bundeskabinett beschlossen wurde und auf einer Entscheidung der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 beruht, soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bis zum Juli 2022 im Vergleich zu 2020 um etwa 11,7 Prozent steigen, so das Bundesarbeitsarbeitsministerium. In der ersten Stufe erhöht sich der Mindestlohn demnach zum 1. Juli auf 9,60 Euro, in zwei weiteren Schritten soll er im kommenden Januar auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht werden.
Gartenbau NRW: unterste Entgeltgruppe oberhalb des Mindestlohns
Durch einen Tarifabschluss, auf den sich die Vertragsparteien im Gartenbau in Nordrhein-Westfalen am 15. Juni in der zweiten Verhandlungsrunde geeinigt haben, steigen unabhängig davon die Entgelte für NRWs Gärtner und Floristen ab dem 1. Juli. Wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) als Vertreter der Arbeitnehmerseite dazu informiert, wird damit die unterste Entgeltgruppe ab Monatsbeginn bei 9,80 Euro liegen – oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Zum 1. Januar 2022 erhöht sich das Entgelt in dieser Gruppe laut Tarifabschluss nochmals auf dann zehn Euro.
Die nächst untere Entgeltgruppe wird den Angaben zufolge ab dem 1. Juli um drei Prozent und ab dem 1. Januar 2022 um weitere zwei Prozent zulegen. Wie der Tarifabschluss außerdem vorsieht, steigt die folgende untere Entgeltgruppe 5 in der ersten Stufe um 2,5 Prozent und soll laut IG BAU nach der zweiten Erhöhung ab dem 1. Januar 2022 bei 11,42 Euro pro Stunde liegen. Zu dieser Gruppe gehören Beschäftigte ohne gärtnerische Berufsausbildung, die Tätigkeiten wie das Vermehren, Topfen oder Pikieren von Pflanzen ausführen, erläutert die Gewerkschaft dazu. Um jeweils fünf Prozent sollen sich darüber hinaus die Vergütungen für Auszubildende zum 1. Juli sowie 1. Januar 2022 erhöhen.
Lohn- und Gehaltsgruppen werden erstmalig aufgehoben
Wie die IG BAU weiter zu dem Tarifabschluss ausführt, werden entsprechend dem geltenden Rahmentarifvertrag für den Gartenbau in NRW erstmalig die Lohn- und Gehaltsgruppen aufgehoben und stattdessen ein System mit nunmehr sieben Entgeltgruppen eingeführt. Dabei seien die Entgelte in der Floristik deckungsgleich mit denen im Gartenbau. Höher seien die Entgelte in Friedhofsgärtnereien, in Forstpflanzen-Betrieben entsprechen laut IG BAU die unteren Entgelte den Gruppen 5 bis 7 des Gartenbaus. Den Angaben zufolge hat der neue Tarifvertrag eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022.