Neuregelung für Saisonarbeitskräfte vorgestellt

Veröffentlichungsdatum:

Julia Klöckner stellte ein neues Konzeptpapier zur Einreise von Saisonarbeitskräften im Kabinett vor. Foto: Gerhard Gellinger / Pixabay

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am Mittwochmittag ein neues Konzept vorgestellt, welches die Einreise von Saisonarbeitskräften über die bis zum 15. Juni hinaus geltenden Regelungen bis Jahresende gewährleisten soll. Bauernpräsident Joachim Rukwied betonte im Rahmen der Neuregelung nochmals die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Beim ZVG begrüßte man das neue Konzept.

Neuregelung im Kabinett vorgestellt

Da in der Landwirtschaft und dem Gemüse- und Obstanbau bis in den Herbst hinein weiterhin Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland benötigt werden, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Neuregelung der Einreisebestimmungen im Kabinett vorgestellt. Erarbeitet wurde diese Neuregelung es in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es berücksichtige laut BMEL das aktuelle Infektionsgeschehen sowie den Wegfall von Beschränkungen bei der Einreise. Die neuen Regelungen treten zum 16. Juni in Kraft und gelten erst einmal bis zum 31. Dezember. Vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens.

Inhalte der Neuregelung der Einreisebestimmungen

Aufgrund entfallender Einreisebeschränkungen ist die Einreise von Saisonarbeitskräften ab dem 16. Juni 2020 auch auf dem Landweg möglich. Für Einreisende aus Drittstaaten gelten die jeweils gültigen Einreisebestimmungen. Es ist ein strenger Infektionsschutz im Betrieb vorgesehen. In den Betrieben seien kleine, feste Teams zu bilden, bei denen generell der Grundsatz gelte, „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“. Die Einteilung von Beschäftigten aus der Umgebung in andere Teams als Beschäftigte, die auf dem Betrieb untergebracht sind, verringere das Infektionsrisiko ebenfalls. Die Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass die Beschäftigten untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen und die notwendigen Abstände eingehalten werden können. Sollte dennoch der Fall einer Erkrankung auftreten, ist das gesamte Team sofort zu isolieren. Erkrankte Mitarbeiter sind von den anderen getrennt unterzubringen. Die Erkrankung ist dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden, wobei der Arbeitgeber die relevanten Informationen bereithält.

Meldung bei örtlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden

Der Arbeitgeber habe die Arbeitsaufnahme der Saisonarbeitskräfte ab 16. Juni 2020 vor Beginn bei der örtlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörde anzumelden. Die Kontrollverantwortung liege demnach bei den örtlichen Behörden. Durch diese Vorgabe an die Betriebe, die Adressdaten und auch die Rück- und Weiterreise der Saisonarbeitskraft, sowie die Team- und Wohnbelegung zu erfassen, wird die Rückverfolgbarkeit erleichtert. Im Infektionsfall legt der Arbeitgeber diese Liste dann dem örtlichen Gesundheitsamt vor. Das gesamte Konzeptpapier kann im Wortlaut auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft heruntergeladen werden.

„Bestmöglicher Gesundheits- und Infektionsschutz hat Priorität“  

„Die Bedeutung regionaler Lebensmittel ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestiegen. Aber Nahrungsmittel säen und ernten sich nicht von selbst. Landwirte sind deshalb auf saisonale, professionelle Hilfe angewiesen – sonst müssten unsere Nahrungsmittelimporte weiter steigen. Unser Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse liegt lediglich bei unter 40 Prozent. Mit dem neuen Konzept schaffen wir langfristige Planungssicherheit für unsere Landwirte und eine gute Versorgung für unsere Verbraucher. Bis zum Jahresende können Landwirte zusätzliche Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung klarer Regeln. Nach wie vor hat der bestmögliche Gesundheits- und Infektionsschutz aller Beteiligten für uns Priorität. Nur so ist verantwortungsvolles Wirtschaften in Zeiten der Pandemie möglich. Dass unsere Bauern weiter ernten und säen können, ist im Sinne von uns allen“, erklärte Klöckner im Rahmen der Vorstellung der Neuregelung.  

„Hygiene- und Abstandsregeln sind weiterhin strikt einzuhalten“

„Die bisherige Sonderregelung war sehr wichtig, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit hochwertigen, heimischen Lebensmitteln zu gewährleisten. Auch weiterhin stehen mit dem neuen Konzept Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen auf den Betrieben an erster Stelle. Hygiene- und Abstandsregeln sind weiterhin strikt einzuhalten“, zeigt sich Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zufrieden und betonte nochmals die Einhaltung der Regeln.

ZVG begrüßt die Neuregelung der Einreise

Auch beim Zentralverband Gartenbau traf die Neuregelung der Einreise von Saisonarbeitern auf Zustimmung. „Wir begrüßen die heutige Entscheidung der Bundesregierung zur Einreise von Saisonarbeitskräften nach dem 15. Juni 2020. Die Saison bei Obst und Gemüse schreitet voran und der Bedarf an helfenden Händen ist anhaltend hoch. Nun werden für die Betriebe die kultur- und witterungsabhängigen Arbeitsschwerpunkte, z. B. die Apfelernte, besser planbar. Vor allem die Erweiterung der Einreise auf dem Landweg wird den Entwicklungen der vergangenen Wochen zum Infektionsgeschehen gerecht", erklären Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau. „Alle Maßnahmen sind aus unserer Sicht logisch nachvollziehbar und an die Gegebenheiten in den unterschiedlichen Betriebsstrukturen anpassbar. Dies spiegelt die Anforderungen des Obst- und Gemüsebaus und der dort herrschenden Vielfalt wider. Die Sicherheit der Mitarbeiter steht weiterhin im Fokus", betonen die Bundesfachgruppenvorsitzen. Es sei demnach auch unabdingbar, dass die Betriebe die Vorgaben zur Unterbringung und zum Arbeitsschutz strikt einhalten, so Ufen und Stechmann.

 

Cookie-Popup anzeigen