Vier Millionen Euro für Landwirte mit Saisonarbeitskräften
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium um Ministerin Barbara Otte-Kinast hat beschlossen, landwirtschaftliche Betriebe, die derzeit Saisonarbeitskräfte für Ernte, Pflege und Aussaat einsetzen, finanziell zu unterstützen. Zur Bewältigung der Auswirkungen des Corona-Virus stehen im Haushalt laut Mitteilung des Ministeriums zusätzlich vier Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuweisung der Gelder erfolge jetzt durch das zuständige Finanzministerium des Landes. „Das ist ein wichtiges Signal, wir lassen die Betriebe nicht alleine", zeigte sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erfreut.
Besondere Vorschriften für Betriebe mit Saisonarbeitskräften
Durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Betriebe unterliegen die Höfe, welche Saisonarbeitskräfte beschäftigen, ganz besonderen und verschärften Vorschriften. Dazu zählen erhöhte Hygieneauflagen und die Einzel-Unterbringung in Gästezimmern, was für die Unternehmen zusätzliche Mehrkosten darstelle. Mit den nunmehr bereit gestellten Mitteln werde sich das Land Niedersachsen an den erforderlichen gestiegen Kosten beteiligen, so das Landwirtschaftsministerium in einer Mitteilung. Dort arbeite man aktuell akribisch an der Verteilung der finanziellen Mittel. Dabei werden unter anderem auch die genauen Förderbedingungen abgestimmt und festgelegt.
Bürgschaftsprogramm zur Liquiditätssicherung
Zusätzlich haben Unternehmen der Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, die Möglichkeit auf das Liquiditätssicherungsdarlehen der landwirtschaftlichen Rentenbank zurückgreifen. Diese Darlehen werden mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angeboten (TASPO Online berichtete). Diese Liquiditätssicherungsdarlehen seien mit einer Bürgschaft kombiniert und können bis zu einer Höhe von maximal drei Millionen Euro beantragt werden. Die Darlehen können bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen betrage die Bürgschaft bis zu 80 Prozent der Gesamtsumme des Darlehens.
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