Gewerkschaft fordert komplett neue Ausbildungsverordnung Florist
Schon länger arbeiten Gewerkschaft und Ausschuss an einer Novellierung des Berufsbildes und der Ausbildungsordnung Florist, wobei es laut Schmidt immer eher um leichte Veränderungen, beispielsweise der Zwischenprüfung, ging und man sich mittlerweile per Handschlag geeinigt hatte. Nur zwei Tage später habe die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aber doch ihr Veto gegen eine Teilnovellierung eingelegt und stattdessen eine komplett neue Ausbildungsverordnung gefordert.
Unterstützung in der Nachwuchswerbung durch „Pflück dein Glück“
Zum Thema Ausbildung und Nachwuchswerbung wies Schmidt im Gespräch mit unserer Redaktion noch einmal auf die Unterstützung hin, die die Ausbildungskampagne „Pflück dein Glück“, an der unter anderem auch der FDF Nord und der FDF Berlin-Brandenburg beteiligt sind, den Betrieben in der Nachwuchswerbung bietet. Die Initiative unterstützt nicht nur Berufswettbewerbe und Abschlussprüfungen, unter anderem können sich auch Betriebe, die einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz anzubieten haben, auf der Website von „Pflück dein Glück“ in die bundesweite Landkarte eintragen und so von Bewerbern schneller gefunden werden.
Prüfungskriterien: Fachverband Deutscher Floristen um mehr Einheitlichkeit bemüht
Große Unterschiede gibt es laut Schmidt bundesweit nicht nur in der Nachwuchswerbung der regionalen Verbände, sondern auch in der Auslegung der Prüfungskriterien. „Jeder Prüfungsausschuss prüft anders“, weiß Schmidt. Hier ist der Fachverband Deutscher Floristen schon länger darum bemüht, mehr bundesweite Einheitlichkeit zu erzielen. Unter anderem bieten die Ausbildungsausschuss-Mitglieder an, wenn gewünscht, an Abschlussprüfungen teilzunehmen. „Wir möchten gerne alle unter einen großen Hut bekommen“, so der engagierte Florist.
Erstmals werden die Ausschussmitglieder auf der kommenden Internationalen Pflanzenmesse (IPM) in Essen 2020 für alle Fragen rund um die Ausbildung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.