Zuschüsse von bis zu 50 Prozent auf jährlichen Versicherungsbeitrag
Mehrgefahrenversicherungen sollen der Liquiditäts- und Existenzsicherung von Gartenbaubetrieben im Kampf gegen Wetterextreme in Folge des Klimawandels dienen, ist bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu lesen. Dazu hat das Land NRW jetzt ein neues Förderprogramm für Freilandkulturen aufgelegt, informiert die Gartenbau-Versicherung. Deren Mitglieder können dadurch ebenfalls Zuschüsse von bis zu 50 Prozent auf ihren jährlichen Versicherungsbeitrag erhalten – sofern der Betriebssitz und die Anbauflächen in Nordrhein-Westfalen liegen.
Ausschlusskriterien grenzen Zielgruppe ein
Aussicht auf Förderung haben der Gartenbau-Versicherung zufolge Mitgliedsbeiträge ab etwa 5.000 Euro netto, die sogenannte „Bagatellgrenze“ liegt demnach bei 2.000 Euro. Die versicherte Mindestfläche je Nutzartcode beträgt laut Gartenbau-Versicherung 0,3 Hektar, dabei müssen alle produzierten Kulturen eines Nutzartcodes versichert sein. Zulässige Nutzarten sind demnach unter anderem Baumschule, Heidekraut und Zierpflanzen. Außerdem zu beachten sei, dass der Selbstbehalt mindestens 20 Prozent und die Maximalentschädigung höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme beträgt.
Höhe der Förderung wird von Nachfrage abhängen
Um die Förderung der Mehrgefahrenversicherung zu erhalten, müssen die Gartenbaubetriebe persönlich bei der zuständigen Kreisstelle eine Unternehmernummer beantragen und sich ein förderfähiges Versicherungsangebot einholen – wie die Gartenbau-Versicherung erklärt, muss sie für jeden Förderantrag ihrer Mitglieder ein Angebot erstellen, aus dem der förderfähige Anteil gesondert hervorgeht. Der umfassende Versicherungsschutz kann dabei mit allen Leistungen erhalten bleiben. Nach den Vorgaben des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz werde dann für jeden Betrieb ein förderfähiger Nettobeitrag errechnet. Da der Fördertopf gedeckelt ist, wird die Höhe der Förderung laut der Gartenbau-Versicherung von der Nachfrage abhängen.
Aufwendige Antragstellung und äußerst knappe Frist
Mit einem Ansturm auf das neue Förderprogramm rechnet die Gartenbau-Versicherung in diesem Jahr noch nicht, bedauert aber, dass die aufwendige Antragstellung für viele während der laufenden Saison vermutlich nicht mehr zu bewerkstelligen sei – gerade angesichts der äußerst knapp bemessenen Antragsfrist, die bereits am 15. Mai endet. „Wer das Angebot nutzen möchte, den beraten und unterstützen wir auch kurzfristig nach Kräften. Dies gilt insbesondere für Gartenbaubetriebe, die sich bisher noch nicht oder nicht ausreichend abgesichert haben, denn gerade für diese ist das Programm besonders wichtig“, so Christian Senft, Vorstandsvorsitzender der Gartenbau-Versicherung. Die staatliche Förderung der Absicherung von Betrieben unterstütze die Gartenbau-Versicherung ausdrücklich, so Senft. Deshalb habe der Spezialversicherer auch die Rahmenvereinbarung mit dem Ministerium unterzeichnet „und alle Hebel in Bewegung gesetzt, um unseren Mitgliedern diesen Zuschuss zu ermöglichen“, so Senft.