Niederländischer Hilfsfonds ruft in NRW Besorgnis hervor
Dass die Corona-Krise globale Ausmaße einnimmt, ist keine Neuigkeit. Jede Nation reagiert in anderer Weise auf die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, so hat die niederländische Regierung zusätzlich zu ihrem Hilfspaket für die Landwirtschaft einen 600 Millionen Euro schweren Extra-Notfallfonds für Zierpflanzen- und Gartenbau-Unternehmen geschnürt (TASPO Online berichtete). Dieser solle den Betriebe bis zu 70 Prozent ihrer Umsatzschäden ersetzen können. Wie der Landesverband Gartenbau NRW jetzt bekannt gab, befürchte man in Nordrhein-Westfalen dadurch für die hiesigen Unternehmen eine deutliche Wettbewerbsverzerrung. „Mit dem am 16. April 2020 gestarteten Bürgschaftsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist zwar endlich unsere Forderung nach einer Liquiditätshilfe umgesetzt worden, durch das neue Notfallpaket der Niederlande befürchten wir allerdings massive Wettbewerbsnachteile für unsere Gartenbaubetriebe in NRW“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverband Gartenbau NRW.
Erschwerte Rückzahlungen von Krediten durch CO2-Steuer
In Deutschland werden Gartenbau-Unternehmen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro angeboten (TASPO Online berichtete). Diese Liquiditätshilfen können bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen mit bis zu 80 Prozent. „Wenn die niederländischen Gartenbaubetriebe nun den Umsatzschaden ersetzt bekommen und die nordrhein-westfälischen Gartenbaubetriebe dagegen Kredite aufnehmen müssen, die sie nächstes Jahr auch noch unter erschwerten Bedingungen der CO2-Steuer zurückzahlen sollen, müssen wir von massiven Wettbewerbsverzerrungen ausgehen“, erklärt Kähler-Theuerkauf mit Blick auf die kommende CO2-Bepreisung und damit einhergehende Mehrbelastung der Unternehmen. „Besonders wir in NRW als Gartenbauland Nr. 1 in Deutschland und direkter Nachbar zu den Niederlanden.“
Ungleichbehandlung Gewerbe- und Produktionsgartenbau
Zudem sehe der Landesverband auch eine Ungleichbehandlung zwischen Gewerbe- und Produktionsgartenbaubetrieben, die deutlich angemahnt wird. Für gewerbliche mittelständische Betriebe hat die Bundesregierung weitergehende Schnellkredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt. In diesen Fällen wird eine 100 prozentige Haftungsfreistellung vorgesehen, die mit dem Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung die Kreditvergabe deutlich beschleunigen. Für den Produktionsgartenbau seien diese Schnellkredite allerdings nicht zugänglich.
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