BdB: Immer weniger Pflanzenschutzmittel für Baumschulen verfügbar
„Schon seit Jahren sinkt die Anzahl der für Baumschulen verfügbaren Pflanzenschutzmittel, bei steigenden Qualitätsansprüchen der Abnehmer:innen“, erklärt BdB-Hauptgeschäftsführer Markus Guhl. Aus diesem Grund begrüßt der Bund deutscher Baumschulen, dass die Ampelkoalition die Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln in Sonderkulturen auf der Agenda hat. Dies könne aber nur im Dialog mit der Praxis und unter Einbezug des spezifischen Fachwissens gelingen. „Diese Zusammenarbeit muss unverzüglich fortgeführt werden, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) muss seine Rolle als Hauptakteur im gemeinsamen Zusammenspiel der Pflanzenschutzmittel-Zulassungsverfahren wahrnehmen“, so Guhl.
ZVG: Zahl der Notfallzulassungen steigt ständig
Auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) fordert – wie andere Verbände der Branche – bereits seit einigen Jahren die Wiedereinrichtung der AG Lück als wichtige Austausch-Plattform. Laut ZVG-Umweltreferent Dr. Hans Joachim Brinkjans steigt die Zahl der Notfallzulassungen und Einzelfallgenehmigungen nach § 22 (2) Pflanzenschutzgesetz ständig: „Dies zeigt die Probleme deutlich auf. Im vergangenen Jahr wurden im Gemüsebau 21 Anträge auf Notfallzulassungen gestellt, im Obstbau 17. Wenn reguläre Zulassungen in Deutschland auch in den nächsten Jahren nicht mehr möglich sind, wird man mit Notfallzulassungen leben müssen – ein unhaltbarer Zustand. Generell werden vermehrt sogenannte Biologicals zugelassen, die wenig bis keine Wirkung zeigen, jedoch den Eindruck erwecken, dass die Zulassungssituation zufriedenstellend ist.“
Resistenzstrategien nicht mehr möglich
Wie Brinkjans weiter ausführt, hat der Nationale Aktionsplan nachhaltiger Pflanzenschutz (NAP) das Ziel, dass in 80 Prozent aller relevanten Anwendungsgebiete drei Wirkstoffgruppen je Anwendungsgebiet zur Verfügung stehen. Eine Untersuchung des Julius-Kühn-Instituts (JKI) zeige auf, dass im Durchschnitt dieses Ziel nur zu fünf Prozent erreicht ist. Damit seien Resistenzstrategien nicht mehr möglich. „Die Situation ist absolut unzureichend, es besteht keine Planungssicherheit für die Betriebe“, so der ZVG-Umweltreferent. Nach wie vor gebe es wenige Übertragungen/Anerkennungen von Zulassungen in anderen Mitgliedsstaaten nach Deutschland, das zonale Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und der Zulassungserweiterungen funktioniere häufig nicht.
Verbesserte Umsetzung der zonalen Umsetzung in Deutschland gefordert
„Grund ist vor allem, dass häufig die Bewertung des Mittels in Deutschland noch einmal durchgeführt werden muss, weil andere oder neue Daten angefordert werden. Es muss eine verbesserte Umsetzung der zonalen Zulassung in Deutschland erreicht werden, auf nationale Sonderwege muss verzichtet werden. Entscheidungen und Bewertungen von Zulassungsbehörden anderer europäischer Mitgliedsstaaten müssen auch in Deutschland Anerkennung finden. Jetzt gilt es, den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag 2021 umzusetzen. Der ZVG begrüßt dieses Ziel und mahnt Maßnahmen an“, so Brinkjans.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lückenindikationen
Mit dem Beschluss des Bund-Länder-Programms zum Schließen von Indikationslücken im Pflanzenschutz wurde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lückenindikationen (BLAG-Lück) gegründet. Mit ihren Unterarbeitsgruppen (UAG) erörtert sie Fragen der Lückenindikationen, erarbeitet Lösungen und koordiniert gemeinsame Aktivitäten der Länder. Dagegen ruht die Arbeit der AG Lück derzeit.