Sachkundenachweis nach spätestens drei Jahren erneuern
„Jeder Sachkundige muss sich spätestens nach drei Jahren erneut fortbilden“, erklärt Dr. Matthias Basedow, Geschäftsbereichsleiter der Landakademie. Denn das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass jeder, der mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, sie anwendet, dazu berät oder im Verkauf tätig ist, regelmäßig seine Sachkunde erneuern muss.
Wie lange die individuelle Pflanzenschutz-Fortbildung jeweils gültig ist, ist auf dem Sachkunde-Ausweis im Scheckkartenformat ersichtlich. Wer diesen Zeitraum verstreichen lässt, darf laut Pflanzenschutzgesetz danach keine Pflanzenschutzmittel mehr anwenden, damit handeln oder dazu beraten.
Spezielle Online-Fortbildungen für Gartenbau, GaLaBau und Handel
Deshalb empfiehlt die Landakademie sogenannten Alt-Sachkundigen, jetzt an die Pflanzenschutz-Fortbildung zu denken und verweist in diesem Zusammenhang auf ihr „maßgeschneidertes Online-Angebot“ für Gärtner, das sie seit etwa zwei Jahren im Angebot hat. In diesem Jahr sind zwei weitere Fortbildungen für den Garten- und Landschaftsbau sowie den Handel hinzugekommen.
„Wer bisher die übergreifende Fortbildung für Landwirtschaft genutzt hat, hat jetzt also Zugriff auf die speziellen Inhalte in seinem eigenen Fachgebiet“, so die in Berlin ansässige und auf Online-Fortbildungen zum Pflanzenschutz spezialisierte Landakademie. Die spezifischen Web-Seminare würden nämlich die jeweiligen fachlichen Besonderheiten der Bereiche Gartenbau, Handel sowie Garten- und Landschaftsbau berücksichtigen.
Sachkunde Pflanzenschutz in vier Stunden
Die Online-Fortbildungen zur Sachkunde Pflanzenschutz sind jeweils als vierstündige Kurse konzipiert und nach Auskunft der Landakademie „ausgesprochen nutzerfreundlich“. Die Teilnehmer können ihre Fortbildung demnach jederzeit unterbrechen und später an derselben Stelle wieder einsteigen. „Auch nicht so internetaffine Teilnehmer kommen damit gut zurecht“, weist die Landakademie auf einen weiteren Vorteil hin.
Über 20.000 Sachkundige haben den Angaben zufolge bereits den Online-Kurs der Landakademie zur Sachkunde Pflanzenschutz absolviert. Die am Ende ausgestellte Teilnahmebescheinigung besitzt im gesamten Bundesgebiet Gültigkeit.