Pflanzenschutzmittel Sivanto zur Anwendung in Gewächshäusern zugelassen

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Vom BVL wurde das Pflanzenschutzmittel Sivanto ausschließlich für berufliche Anwender und in Gewächshäusern zugelassen. Foto: JamesDeMers / Pixabay

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Sivanto (Zulassungsnr. 008264-00) eine Zulassung erteilt. Diese gelte ausschließlich für die Anwendung in Gewächshäusern durch berufliche Anwender und unter strengen Auflagen.

Anwendung nur in Gewächshäusern erlaubt

Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Sivanto sei laut BVL für berufliche Anwender erlaubt. Die Zulassung des Insektizids sei aber ausschließlich auf die Anwendung in Gewächshäusern beschränkt und dürfe auf keinen Fall im Freien erfolgen. Sie gelte lediglich für die Bekämpfung von Blattläusen an Blumenzwiebeln und Himbeeren sowie gegen Blattläuse (Aphidoidea) und Weißen Fliegen (Trialeurodes vaporariorum) an Erdbeeren, Gurken, Tomaten, Wassermelonen, Gemüsepaprika, Auberginen, Zucchini, Zierpflanzen und Ziergehölzen. Der Wirkstoff Flupyradifurone sei in der EU bis 2025 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die Zulassung in Deutschland basiere laut BVL auf einer Zulassung in den Niederlanden.

Gewächshäuser müssen auf versiegelten Flächen stehen

Eine zwingende Bedingung für die Anwendung von Sivanto in Gewächshäusern sei, dass diese vollständig auf versiegelten Flächen errichten wurden. Damit soll verhindert werden, dass das Pflanzenschutzmittel nicht in den Boden oder in Gewässer eingetragen werden könne. Auch Kombinationen mit bestimmten anderen Pflanzenschutzmitteln seien in bestimmten Anwendungsbereichen zu unterlassen. Der in Sivanto enthaltene Wirkstoff Flupyradifurone dürfe demnach keinesfalls mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen eingesetzt werden. Eben so wenig dürfe Sivanto an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden eingesetzt werden. Zudem müssen Anwender Mischungen von Sivanto mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern so anwenden, dass blühende Pflanzen von der Anwendung nicht betroffen sind.

Details der Anwendungsbestimmungen und Auflagen ab Anfang Mai

Anwender sind verpflichtet, sich schon vor der Anwendung des Mittels über alle Angaben auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung kundig zu machen und die darin genannten Vorgaben einzuhalten. Alle Details der Zulassung sowie zu den einzelnen Anwendungsbestimmungen und Auflagen werden in der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu finden sein. Diese Details werden ab der nächsten Aktualisierung der Datenbank mit aufgeführt werden. Die Aktualisierung zugelassener Pflanzenschutzmittel erfolge laut BVL voraussichtlich Anfang Mai 2020.

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