Pflanzenzüchter: Patentrecht unterwandert Sortenschutz

Veröffentlichungsdatum:

Patente sollen laut BDP nur auf technische Innovationen erhoben werden und nicht auf konventionell gezüchtete Pflanzen. Foto: Bundessortenamt

Geistiges Eigentum ist eine der großen Qualitäten der deutschen Pflanzenzüchtung. Um die Innovationskraft zu erhalten, hat der der Bundesverband der deutschen Pflanzenzüchter (BDP) nun von der Politik gefordert, die Unterwanderung des Sortenschutzes durch das Patentrecht zu unterbinden.

Klare Schnittstelle zwischen Sorten- und Patentschutz

„Die klare Definition der Schnittstelle zwischen Sorten- und Patentschutz ist dabei unerlässlich – der Sortenschutz muss als primäres Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung gestärkt werden. Gleichzeitig muss klar gestellt werden, dass Patente ausschließlich für technische Erfindungen gelten dürfen“, erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP.

In Zeiten einer stetig steigenden Weltbevölkerung und knapper werdenden Ressourcen sei die Weltgemeinschaft auf die kontinuierliche Weiterentwicklung von Pflanzensorten angewiesen.

Patente nur auf Dinge technischer Natur erheben

Aus Sicht des BDP können Patente nur auf technische Erfindungen erhoben werden. Allerdings urteilte die Große Beschwerdekammer des Europäischen Gerichtshofs im Brokkoli-Fall, dass sehr wohl auch Pflanzen aus konventioneller Züchtung unter Patentschutz stehen dürfen.

„Allein in Deutschland werden jedes Jahr mehrere hundert Pflanzensorten neu zugelassen. Die Entwicklung einer neuen Pflanzensorte kostet ein bis zwei Millionen Euro und dauert bis zu 15 Jahre. Der Schutz geistigen Eigentums ist für Pflanzenzüchter von zentraler Bedeutung, um durch Refinanzierung der Forschungs- und Entwicklungsleistungen Anreize für Innovationen zu schaffen. Hierfür existieren auf gesetzlicher Ebene Sorten- und Patentschutz“, heißt es in einer Mitteilung des BDP.

Sortenschutzrecht sinnvolle Richtlinie für Pflanzenzüchter

Der Sortenschutz, die bisher maßgebliche und sinnvolle Richtlinie, sei durch das Urteil unterlaufen worden. Nach dem Sortenschutzrecht kann ein Züchter die neuesten Sorten anderer Züchter für seine eigene Züchtung inklusive Vermarktung verwenden und dadurch wie bei einem „open source“- System auf den Vorleistungen anderer Züchter aufbauen. Durch diese sogenannte Züchtungsausnahme ist ein schneller Züchtungsfortschritt unter Einbeziehung der gesamten vorhandenen genetischen Vielfalt möglich.

BDP: Korrektur der Fehlenstscheidung durch die EU erwartet

„Wir erwarten von der Politik, dass sie sich für eine Korrektur dieser Fehlentscheidung hinsichtlich der Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung einsetzt und wie im deutschen Patentgesetz auch auf EU-Ebene Rechtssicherheit schafft und klarstellt, dass die EU-Biopatentrichtlinie nicht nur die Verfahren, sondern auch die damit erzeugten Produkte vom Patentschutz ausschließt“, so Schäfer weiter. (ts/bdp)

 

 

Cookie-Popup anzeigen