Pflanzenzüchtung: weiter Wirbel um Patente

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Das Europäische Patentamt steht aktuell im Kreuzfeuer von Nichtregierungsorganisationen, weil es angeblich Patente auf konventionell gezüchtete Gemüse erteilt habe. Foto: EPA

Mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen haben an den Präsidenten des Europäischen Patentamtes (EPA) appelliert, alle Verfahren auszusetzen, die die Patentierung von Pflanzen und Tieren aus herkömmlicher Züchtung betreffen. Ihre Sorge: Die derzeitige unsichere Rechtslage könne von Konzernen wie Bayer, Syngenta und BASF ausgenutzt werden.

Antrag von Syngenta erhitzt Gemüter

Die Unterzeichnenden des von der Organisation „No Patents on Seeds“ initiierten Schreibens fordern ein Moratorium, das umgehend in Kraft treten müsse, um rechtliches Chaos zu vermeiden.

Das Thema Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen kocht im Moment unter anderem deshalb so hoch, weil weiterhin ein Antrag von Syngenta für ein Patent auf eine konventionell gezüchtete Paprikasorte mit verbesserten Nährwerteigenschaften läuft (Patent EP2753168).

Keine Patente auf Paprika, Brokkoli und Tomaten

Im Rahmen der Proteste von „No Patents on Seeds“ und Co. kursieren unkorrekte Aussagen, die behaupten, dieses Patent sei bereits erteilt worden. Wie Rainer Osterwalder, Sprecher des EPA, gegenüber der TASPO noch einmal bestätigt, gibt es dieses Patent nach wie vor nicht: Die Anmeldung ist zurückgewiesen, wie auch dem öffentlich einsehbaren Patentregister zu entnehmen ist.

Auch die Vorwürfe von „No Patents on Seeds“, das Europäische Patentamt habe im Dezember Patente auf Gemüse wie Brokkoli und Tomaten für zulässig erklärt, und das gegen den Willen seiner Mitgliedstaaten, entsprächen nicht der Wahrheit.

Europäisches Patentamt steht hinter Entschluss

„Nach wie vor stehen wir hinter dem Entschluss der beteiligten europäischen Länder, dass es auf konventionell gezüchtete Pflanzen keine Patente geben darf“. Dies hatte der Verwaltungsrat der Europäischen Union 2017 festgelegt.

Aktueller Stolperstein ist allerdings, dass eine unabhängige technische Beschwerdekammer des EPO festgestellt habe, dass europäische Patent-Anmeldungen nicht auf Grund dieser neuen Regel zurückgewiesen werden können.

Regulatorischer Konflikt

Die vollständige Beschwerdeentscheidung ist im Wortlaut noch nicht veröffentlicht, die zuständige Kammer hat sich bisher lediglich in einem vorab veröffentlichten Auszug zu diesem Sachverhalt geäußert. „Es ist einfach ein regulatorischer Konflikt, in dem wir gerade stehen“, bedauert Osterwalder.

Das EPA steht nun vor der Aufgabe, hier eine rechtskonforme Regelung zu erlassen und strebt einen möglichst schnellen kurzen Weg über den Aufsichtsrat an.

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