Pokémons und PokéStops über die ganze Welt verteilt
Ziel des Spiels Pokémon Go ist es, virtuelle kleine Monster – sogenannte Pokémons – zu fangen und zu trainieren beziehungsweise weiterzuentwickeln, damit diese in virtuelle Kämpfe gegen andere Pokémons geschickt werden können. Dabei sind die Pokémons in der realen Welt „versteckt“. Die Plätze, bei denen die Pokémons und weitere sogenannte PokéStops – das sind unterstützende Gegenstände wie Heiltränke oder Bälle – zu finden sind, sind über die gesamte Welt verteilt.
Pokémons und PokéStops werden vom Hersteller des Spiels per Zufallsprinzip auf einer virtuellen Landkarte generiert, wobei auch private und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke betroffen sind.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Spieler von Pokémon Go nicht die Eigentumsrechte der Grundeigentümer und Pächter respektieren. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Betreten von Privatgrundstücken ohne Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise berechtigten Nutzers nicht statthaft ist.
Straftatbestand des Hausfriedensbruchs kann vorliegen
Insbesondere dann, wenn Spieler über Zäune klettern und sie fremde Grundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers betreten, kann formal gesehen sogar der Straftatbestand des Hausfriedensbruches erfüllt sein, wenn die Spieler wissentlich gegen ein Verbot des Eigentümers handeln, bei dem die Eigentümer mit einer Anzeige bei der Polizei reagieren könnten.
Dieser Umstand ist den Entwicklern des Spiels auch bekannt, sodass die Nutzer beim Download der zu akzeptierenden Nutzungsbedingungen auch darauf hingewiesen werden. Doch, wie so oft, liest die Nutzungsbedingungen kaum jemand.
Gerade wenn bewirtschaftete landwirtschaftliche Grundstücke betroffen sind, ist das gedankenlose Überlaufen einer möglicherweise frisch eingesäten Fläche mehr als ärgerlich, vor allem, wenn es nicht bei einem Spieler bleibt. Wirtschaftliche Schäden sind nicht auszuschließen.
Entfernung von Markierungen auf privaten Grundstücken einfordern
Wenn die Nutzung von Grundstücken trotz deutlicher Hinweise des Eigentümers für die Suche von Pokémons beziehungsweise das Betreten sogenannter Arenen überhandnimmt, so haben Privateigentümer die Möglichkeit, beim Betreiber auf einer deutschsprachigen Seite die Entfernung entsprechender Markierungen von privaten Grundstücken einzufordern.
Dort müsste dann unter Bezugnahme auf eine Karte oder die geografischen Koordinaten angegeben werden, dass sich ein gemeldeter PokéStop beziehungsweise eine Arena auf einem Privatgrundstück befindet, sodass diese Fläche entsprechend aus der Spiellandschaft genommen wird, um weitergehende Konflikte zu vermeiden.
Auch wenn dieser Weg derzeit noch recht umständlich ist, so scheint dies doch die einzige erfolgversprechende Möglichkeit vor Fertigung einer offiziellen Anzeige zu sein, um Besucher von Privatgrundstücken und Betriebsgrundstücken fernzuhalten.
Marcus Hehn ist Rechtsanwalt beim Agrarrechtlichen Pressedienst Bonn.
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