Klausel kann wettbewerbsrechtliche Schritte nach sich ziehen
Diese Klausel sei nicht nur unwirksam, sondern könne auch von Konkurrenten oder einem Verbraucherverein mit wettbewerbsrechtlichen Schritten verfolgt werden. Die Klausel verstoße gegen den Paragrafen 270 a des Bundesgesetzbuches, wonach es verboten ist, ein zusätzliches Entgelt bei Zahlung durch ein System wie PayPal zu verlangen.
Urteil des Landgerichts München vom 13. Dezember 2018; Aktenzeichen HKO 7439/18
Über den Autor
Dr. Peter Schotthöfer ist Anwalt in der Münchner Kanzlei Dr. Schotthöfer & Steiner Rechtsanwälte und insbesondere auf Fragen des Werberechts in Deutschland spezialisiert.