Recht: Neues Markengesetz in Kraft getreten

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Ziel des neuen Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG) ist es, den nationalen und europäischen Markenschutz zu intensivieren. Nach dem neuen Markengesetz genügt es, wenn der Gegenstand des Schutzes „klar und eindeutig“ bestimmbar ist.

Markenanmeldung jetzt auch auf Datenträger möglich

Bisher war die grafische Darstellbarkeit eine Eintragungsvoraussetzung. Nunmehr können neben den grafischen Mitteln Marken auch auf Datenträger angemeldet werden. Das gilt auch für Klang-, Multimedia- oder Programmmarken. Vorgeschrieben sind jedoch bestimmte Dateiformate.

Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) ist am 14. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Damit wurde das bisherige deutsche Markenrecht den Vorgaben der EU-Markenrichtlinie 2015/2436 vom 16. Dezember 2015 angepasst.

Über den Autor

Dr. Peter Schotthöfer ist Anwalt in der Münchner Kanzlei Dr. Schotthöfer & Steiner und vorwiegend auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Werberechts tätig.

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