Markenanmeldung jetzt auch auf Datenträger möglich
Bisher war die grafische Darstellbarkeit eine Eintragungsvoraussetzung. Nunmehr können neben den grafischen Mitteln Marken auch auf Datenträger angemeldet werden. Das gilt auch für Klang-, Multimedia- oder Programmmarken. Vorgeschrieben sind jedoch bestimmte Dateiformate.
Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) ist am 14. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Damit wurde das bisherige deutsche Markenrecht den Vorgaben der EU-Markenrichtlinie 2015/2436 vom 16. Dezember 2015 angepasst.
Über den Autor
Dr. Peter Schotthöfer ist Anwalt in der Münchner Kanzlei Dr. Schotthöfer & Steiner und vorwiegend auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Werberechts tätig.