Rußrindenkrankheit: Vorsicht Pilzsporen!

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Rußrindenkrankheit an Ahorn: Betroffene Bäume müssen motormanuell oder vollmechanisiert gefällt werden. Foto: Stadt Köln

Tritt die Rußrindenkrankheit an absterbenden Ahornbäumen auf, ist eine Fällung unumgänglich. Kommunen und Privatbesitzer sollten auf die Hilfe von Fachleuten zurückgreifen, die auch die nötige Schutzausrüstung mitbringen, denn die Pilzsporen sind gefährlich.

Rußrindenkrankheit: Pilzsporen können Gesundheit schädigen

„Sporen dieser Pilzart können eine Farmerlunge, das heißt, eine Entzündung der Lungenbläschen, auslösen. Auch aus diesem Grund sollten Fällarbeiten an mit der Rußrindenkrankheit infizierten Ahornarten nur von Spezialisten durchgeführt werden. Krankheitssymptome, wie zum Beispiel Reizhusten, Fieber, Atemnot oder Schüttelfrost, treten charakteristischerweise sechs bis acht Stunden nach dem Kontakt auf und halten mehrere Stunden, selten über Tage oder Wochen, an“, weiß Alexandra Riethmüller, Mitarbeiterin der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Der Befall macht sich durch dunkle, rußähnliche Pilzsporen bemerkbar, die sich in den Rissen der Rinde des Ahornbaumes zeigen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau rät grundsätzlich zur vollmechanisierten Fällung mit einem Harvester.

Fällung von erkrankten Ahornbäumen nur mit Schutzausrüstung

Wer auf eine motormanuelle Fällung zurückgreifen muss, sollte Schutzausrüstung für Waldarbeit tragen. Zusätzlich werden eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP 2 mit Ausatemventil, eine Schutzbrille und ein körperbedeckender Schutzanzug mit Mütze benötigt. Um die Sporen nicht in andere Arbeitsbereiche oder in die Wohnung zu tragen, müssen alle mehrfach verwendbaren Teile der Persönlichen Schutzausrüstung nach der Verwendung gründlich gereinigt werden. Einweganzüge sind fachgerecht zu entsorgen.

Sollten Kommunen oder Privatleute Ahornbäume entdecken, die durch die Rußrindenkrankheit befallen sind, ist der Förster der richtige Ansprechpartner für weitere Maßnahmen. Auch die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bietet weiterführende Beratung.

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