Unbezahlte Überstunden, ungenügende Verpflegung
Ein Ergebnis sei dabei sehr deutlich geworden: Während die Landwirtschaft immer moderner werde, spiegele sich das in den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten noch längst nicht überall wieder, wird der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum zitiert.
Der Bericht der Gewerkschaft dokumentiere Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Typisch seien laut IG BAU:
- falsche Arbeitszeitaufzeichnungen
- unbezahlte und/oder unzulässige Überstunden
- überlange Arbeitszeiten
- zu hohe Kosten für Kost und Logis
- schlechte Unterkünfte
- ungenügende Verpflegung
- Lohnbetrug durch nichtgezahlte Stunden und intransparente Arbeitszeitaufzeichnungen
- Einbehalten von Reisepässen
- keine ausreichende Schutzausrüstung
- Abzüge für Arbeitsmaterial
In zwei Fällen wurde in den Beratungsstellen über Gewalt durch Vorgesetzte berichtet.
Mit Aufklärungsaktionen auf den Feldern, mit Flyern und Internetangeboten in verschiedenen Sprachen mache die IG BAU die Betroffenen auf ihre Rechte aufmerksam und helfe, diese gegenüber den Betrieben durchzusetzen.
Bundesweite Aktionen in Landwirtschaft und Gartenbau
2018 hatte die IG BAU die seit Jahren stattfindenden Informationsaktionen für saisonal Beschäftigte stärker gebündelt und während der Spargel- und Erdbeersaison als eine gemeinsame bundesweite Aktion durchgeführt.
Die Anzahl an Rückmeldungen aus Landwirtschaft und Gartenbau sei bei den beteiligten arbeitsrechtlichen Beratungsstellen in 2018 auf einem bisherigen Höchststand angekommen.
Infos zum Arbeitsrecht per Smartphone
Die Informationsaktionen in der Landwirtschaft sollen auch in diesem Jahr fortgeführt werden. Geplant ist 2019 auch ein Vernetzungstreffen.
Außerdem soll eine in einem europäischen Erasmus+ Projekt erstellte App, AgriWorker, zur Verfügung stehen, durch die Beschäftigte arbeitsrechtliche Informationen per Smartphone abrufen können. Diese APP soll in Zukunft zur aufsuchenden Bildungsarbeit bei den Feldaktionen genutzt werden können.
Drittlandabkommen unseriös?
Den Ruf der Arbeitgeberseite nach bilateralen Abkommen mit Drittstaaten zur Anwerbung von Arbeitskräften hält die IG BAU für einen Versuch, Arbeitskräfte zu rekrutieren, die sich (zunächst) mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht auskennen und sich durch die absehbare Kopplung des Aufenthalts an einen gültigen Arbeitsvertrag in einer prekären Position befinden.
Hierdurch werde die Durchsetzung der Rechte und Interessen der so rekrutierten Arbeitskräfte stark erschwert.