Schädlingsbekämpfung: Pilotprojekt Fledermausrakete

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In der „Rakete“ ist ein Wochenstubenquartier für Fledermäuse eingerichtet. Foto: Pixabay

Neue Wege im biologischen Pflanzenschutz: Mit der Fledermausrakete sollen Mottenpopulationen klein gehalten werden, die sich im Kompost von Zierpflanzengärtnereien entwickeln und durch Einwanderung die Gewächshauspflanzen schädigen, der Orchideenzünsler (Duponchelia foevalis) beispielsweise.

Nützlingseinsatz mit Wochenstubenquartier für Fledermäuse

Was da etwas kriegerisch als Rakete bezeichnet wird, dient einem ganz friedlichen Zweck: In der „Rakete“ ist ein Wochenstubenquartier für Fledermäuse eingerichtet. Nun sind Fledermäuse bekanntlich wählerisch, auch in Bezug auf ihre Behausungen und die Umgebung.

Deshalb hat Dr. Petra Christiansen-Weniger, Chefin der im Jahr 2000 in Eckernförde gegründeten Firma BorbyControl, für die Umsetzung ihrer Idee fachliche Unterstützung vom Fledermausexperten Ulrich Lensinger von der Landesstelle Fledermausschutz und -forschung des Naturschutzbundes (NABU-Schleswig-Holstein) in Bad Segeberg geholt.

Fledermausrakete mit acht Klimazonen

Nach seinen Empfehlungen eignet sich die Fledermausrakete (im angelsächsischen Raum als „bat-rocket“ bekannt) in Form eines allseitigen Mehrkammerquartiers besonders gut für die heimischen Fledermäuse (mit Ausnahme der Breitflügelfledermaus, die direkt an Gebäude gebunden ist). Es hat acht Klimazonen innerhalb der Lärchenholz–Außenhaut, ist 120 Zentimeter hoch, 45 Zentimeter breit und wiegt etwa 60 Kilogramm.

Gebaut hat es Axel Kramer, der BUND-Vorsitzende der Ortsgruppe Dahme. Die Fledermausrakete ist selbstreinigend und bietet Platz für hunderte Fledermäuse, die einen sicheren Ausflug haben, weil sie aus unterschiedlichen Bereichen starten können. Außerdem haben sie die Möglichkeit, innerhalb des Kastens umzuziehen, wenn die Brutbedingungen an einer Stelle nicht mehr optimal sind. Am 24. April wurde in Gönnebek/Schleswig-Holstein der Startschuss für diese neue Schädlings-Nützlings-Kombination gegeben.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in TASPO 21/2018.
 

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