EU-weites Sortenschutzrecht bereits seit 1995 möglich
Bei der Prüfung neuer Pflanzensorten auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit gibt es seit vielen Jahren eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Ländern, die dem Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen UPOV angehören.
Bereits seit 1995 kann ein EU-weites Sortenschutzrecht beantragt und erteilt werden. Zuständig für dessen Erteilung ist das Community Plant Variety Office (CPVO) mit Sitz in Frankreich. Die Wirkung von gemeinschaftlichen Sortenschutztiteln erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten.
Über die Hälfte der bewilligten Sortenschutztitel für Zierpflanzen
Laut CPVO sind seit der Gründung des Gemeinschaftlichen Sortenschutzamtes im Jahr 1995 bis Ende 2017 insgesamt 47.638 Sortenschutztitel bewilligt worden, davon mehr als die Hälfte (25.832) für Zierpflanzen. Im Jahr 2017 zum Beispiel betrafen demnach 58 Prozent der beim Gemeinschaftlichen Sortenamt eingereichten Sortenschutzanträge Zierpflanzen.
Die meisten beim Gemeinschaftlichen Sortenschutzamt eingereichten Sortenschutzanträge im Jahr 2017 stammten dem Community Plant Variety Office zufolge von Anmeldern aus den Niederlanden, gefolgt von Frankreich auf Platz 2 und Deutschland auf Platz 3. Laut dem Bundessortenamt gab es im Jahr 2016 insgesamt 11.919 geschützte Zierpflanzen-Sorten, 1.973 davon stammten aus Deutschland.
Wie viel eine Sortenschutz-Anmeldung kostet
1.530 bis 3.350 Euro kostet laut CPVO eine europäische Sortenschutz-Prüfung je nach Art und Gattung. Eine Online-Anmeldung für eine europäische Sortenschutz-Anmeldung beim CPVO schlägt mit 450 Euro zu Buche, während für eine Einreichung in Papierform 650 Euro fällig werden. Hingegen kostet eine nationale Sortenschutz-Anmeldung beim Bundessortenamt in Deutschland der Behörde zufolge 600 Euro.
Zum 1. Januar 2017 haben die Jahresgebühren für Gemeinschaftlichen Sortenschutz um 30 Prozent zugelegt: Sie wurden laut CPVO von 250 auf 330 Euro je Sorte angehoben.
TASPO dossier: Wer profitiert vom Sortenschutz?
Rund 2.500 Marken sind dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zufolge beim Deutschen Patent- und Markenamt in Klasse 31 (Erzeugnisse aus Landwirtschaft und Gartenbau) registriert.