Amtsgericht gibt Antrag auf Eigenverwaltungsverfahren statt
Wie die Kanzlei Rombach Rechtsanwälte bekannt gab, stehe sie dem Spargelhof beratend zur Seite und begleite ihn während des Verfahrens. Um eine Zahlungsunfähigkeit zu umgehen und den Betrieb konkurrenz- und zukunftsfähig zu restrukturieren, hat der Spargelhof Kutzleben einen Antrag auf Eigenverwaltungsverfahren beim Amtsgericht gestellt, welches dem stattgegeben hat und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet habe. Durch die gerichtliche Anordnung verbleibt die Leitung des Agrarbetriebs in den Händen der bisherigen Geschäftsführung um Geschäftsführer Jan-Niclas Imholze. Der Spargelhof werde ohne Einschränkung fortgeführt.
Einer der größten Spargelproduzenten Thüringens
„Die Corona-Pandemie hat uns sehr hart getroffen. Wir haben circa 900 Tonnen Spitzenspargel auf unseren Feldern. Um ihn zu ernten, bräuchten wir rund 350 Erntehelfer. Doch aktuell ist fast niemand da“, erklärt Imholze die Gründe des finanziellen Engpasses. Mit seiner Erntefläche von rund 160 Hektar sei der Spargelhof Kutzleben einer der größten Produzenten des Edelgemüses in Thüringen. Neben Spargel baut der Hof auch Erdbeeren und Rhabarber an und beschäftige in der Erntesaison bis zu 350 Mitarbeiter. „Der Geschäftsbetrieb der Spargelhof GmbH & Co. KG Kutzleben wird zunächst ohne Einschränkung aufrechterhalten. Die Spargelsaison ist in vollem Gange und die Auftragsbücher sind gut gefüllt“, führt der Geschäftsführer weiter aus. „Wir wollen so viel wie möglich von den Feldern ernten.“
Konzept zur Neuaufstellung wird entwickelt
Neben den beratenden Sanierungsexperten der Kanzlei Rombach Rechtsanwälte wurde dem Betrieb vom Amtsgericht der Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel von der Kanzlei Staufenbiel Rechtsanwälte zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Seine Aufgabe sei die Überprüfung der Geschäftsführung während des Sanierungsprozesses, sowie die Wahrung der Interessen der Gläubiger. „In den nächsten Monaten werden wir in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter ein Konzept für die Neuaufstellung des Unternehmens entwickeln“, erklärt Rechtsanwalt Rolf Rombach hierzu. „Auch werden wir Gespräche mit allen Beteiligten aufnehmen und ihnen die aktuelle Situation sowie unsere Pläne erörtern. Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für das Unternehmen, die Belegschaft, die Kunden sowie für die Gläubiger zu finden“, so Rombach. Umgehend nach Antragsstellung wurden die Mitarbeiter auf einer Betriebsversammlung über den aktuellen Stand der Sanierung und das weitere Vorgehen informiert.