Stapeln von CC-Karren: SVLFG rät zu Stapelhülsen

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Die CC-Hülse zum gefahrlosen Stapeln von CC-Containern wurde vom Fraunhofer Institut und der Dekra getestet. Foto: domi-tec

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat in ihrer aktuellen Sicherheitsbroschüre für den Bereich Baumschulen erstmals auch das Thema Stapeln von CC-Karren aufgenommen und weist auf das Verwenden von Stapelhülsen zur Sicherung gestapelter Karren hin.

Unfälle durch umstürzende CC-Container vermeiden

In der Broschüre heißt es wortwörtlich: „Auf ein Stapeln von CC-Containern beim Transport auf Fahrzeugen wird verzichtet, um Unfälle durch Umsturz der CC-Container beim Transport oder bei Be- und Entladevorgängen zu vermeiden. Andernfalls sind geeignete und geprüfte zusätzliche Hilfsmittel zur Verbesserung der Stapelsicherheit (Sicherheitssteckhülsen) einzusetzen.“

Das klingt nur auf den ersten Blick relativ unverbindlich, ist es aber nicht. Betriebe, die CC-Karren stapeln – ob zur innerbetrieblichen Nutzung oder zum außerbetrieblichen Transport – haben derzeit gar keine andere Wahl, als ihre CC-Karren dabei mit Steckhülsen zu sichern. Es sei denn, sie können andere, wirklich für diesen Zweck geprüfte Sicherheitssysteme vorweisen. Aktuell ist auch der SVLFG auf Anfrage der TASPO kein anderes, wirklich geprüftes System als das Steckhülsen-System der Firma domi-tec (Hörstel) bekannt. Dieses hatte unter anderem die Dekra geprüft und für sicher befunden.

Stapeln von CC-Containern ohne Sicherungssystem nicht erlaubt

Ohne Sicherungssystem ist das Stapeln von CC-Containern schlicht und einfach nicht erlaubt. Denn das Stapeln ist kein „bestimmungsgemäßer Gebrauch“ der Karren, den der Karrenhersteller in seiner vorgeschriebenen technischen Dokumentation angibt. Damit kann jegliches Stapeln (selbst wenn dadurch glücklicherweise kein Sach- oder sogar menschlicher Schaden verursacht wird) bei Entdecken als ein Verstoß, etwa gegen die Unfallverhütungsvorschriften oder das Straßenverkehrsrecht, gewertet werden und bußgeld-, bei gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, beispielsweise mit Verletzungsfolgen, sogar strafrechtlich relevant sein. Wer CC-Karren ohne geprüfte Sicherung stapelt, riskiert also nicht nur Schäden und Verletzungen, sondern auch unerwünschte Zahlungen.

SVLFG: „Unsere Aufgabe ist die Prävention“

Um Ahndung geht es der SVLFG mit ihrem Hinweis in der Sicherheitsbroschüre, der künftig auch in anderen Broschüren auftauchen wird, aber nicht. „Unsere Aufgabe ist die Prävention. Deshalb weisen wir rechtzeitig auf die Gefahren hin, die durch einen nicht-bestimmungsgemäßen Gebrauch von CC-Karren lauern – und beraten Betriebe auch dahingehend“, erläutert Jörg Schwarz von der SVLFG. „So, wie es für den normalen Transport von CC-Karren Sicherheitsvorschriften zur Ladungssicherung gibt, müssen erst recht gestapelte Karren mit zusätzlichen Maßnahmen gesichert werden.“

Dabei geht es der SVLFG auch nicht darum, einzelne Produkte wie die domi-tec Stapelhülsen hervorzuheben. „Wir können prinzipiell keine Produkte empfehlen und werden dies auch nicht tun, verweisen aber darauf, dass für die Ladungssicherung verwendete Mittel geprüft sein müssen“, sagt der Präventionsexperte.

Mehr dazu lesen Sie in der TASPO 27/2019, die Sie in unserem Online-Shop abrufen können.

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