Flexibel auf Veränderungen reagieren
Für jedes Unternehmen ist es essenziell wichtig, am Jahresende unterm Strich schwarze Zahlen zu schreiben, die auch für die Arbeit des Unternehmers mit Familie ein adäquates Auskommen sichert. In der Betriebswirtschaft zählen allerdings nicht Bauchgefühl, Vermutungen oder ein Verharren in alten Bahnen nach dem Motto „das haben wir schon immer so gemacht“, sondern in der heutigen Zeit heißt es, mit Flexibilität auf die Veränderungen zu reagieren.
Die von der Corona-Pandemie geprägte Zeit stellt auf vielerlei Ebenen Herausforderungen in puncto Handlungsweisen, die es in dieser Ausprägung noch nie gab. Eine Herausforderung für Unternehmen ist, neben den obligatorischen Gesundheitsaspekten auf die pandemie-induzierten Kostensteigerungen über nahezu alle Geschäftskosten hinweg zu reagieren. Ein Kernthema mit vielen Facetten, so auch und ganz speziell in der Grünen Branche. Ein Auffangen der Kostensteigerungen in den derzeitigen Dimensionen ist mit Rationalisierungsmaßnahmen nicht mehr zu bewältigen. Vielmehr kommt es darauf an, die Steigerungen weiterzugeben und zwar so, dass sie am Ende noch einigermaßen verträglich beim Kunden ankommen.
Sprunghafte Preisanpassungen schwer zu verkraften
Die Problematik des Ganzen ist, das trifft zumindest für die Warengruppe Beet- und Balkonpflanzen zu, dass sich die Preise über viele Jahre hinweg kaum verändert haben. Plötzlich sollen nun aber zum Teil zweistellige Prozentanpassungen vorgenommen werden. Sprunghafte Anpassungen von 15 Prozent und vielleicht noch mehr sind freilich für Verbraucher nicht einfach zu verkraften, zumal für sie die allgemeinen Verteuerungen bereits an der Kaufkraft nagen. Nicht zu verkennen dabei sind ferner die psychologischen Momente, nämlich das Empfinden „alles wird teurer“. Gut nur, dass der Arbeitsmarkt brummt.
Der Umgang mit dem Thema Preisanpassungen und seinen Auswirkungen ist von äußerst komplexer Natur. Fest steht, Preisanpassungen sind nach Lage der derzeitigen Kostenentwicklung unumgänglich. Um nicht nur nach Gefühl und Wellenschlag zu arbeiten, geht es in Unternehmen darum, sich einen möglichst realistischen Überblick über die Situation zu verschaffen. Wie man dabei unter Einbeziehung der eigenen, betriebswirtschaftlichen Kennzahlen vorgehen kann, zeigen die Übersicht 1 und die Übersicht 2. Es handelt sich dabei um Modellierungen für die Sparten Einzelhandelsgärtnereien auf der Basis von Datenmaterial aus Kennzahlenvergleichen des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG).
Kostenblöcke und ihre bisherigen Anteile am Betriebsertrag
Zunächst geht es darum, einzelne Kostenblöcke zu bilden mit ihren bisherigen Kostenanteilen an den Gesamtkosten respektive am Betriebsertrag (BE). Im nächsten Schritt folgt die Zuordnung der Kostensteigerung, die voraussichtlich für das Jahr zu erwarten ist. Beispielsweise schlagen Energiekosten, die allerdings nur vier Prozent am BE ausmachen, mit einer Steigerung von nahezu 60 Prozent zu Buche, während Fremdlöhne und Gehälter nur um etwa 2,5 Prozent steigen. Sie sind aber mit rund 25 Prozent am BE beteiligt. Der Handelswarenzukauf mit 39 Prozent am BE wurde mit einem Kostenauftrieb von zehn Prozent veranschlagt. Summa summarum klettert die gewichtete Kostensteigerungsrate auf 9,32 Prozent und verursacht Mehrkosten von 45.528 Euro.
Bei gleicher Vorgehensweise ergibt sich im durchschnittlichen Handelsbetrieb eine Kostensteigerung über alle Kostenblöcke hinweg von 9,64 Prozent oder 127.670 Euro. Dabei wurden wiederum zehn Prozent beim Handelswarenzukauf unterstellt, der mit Abstand den größten Posten in der Sparte ausmacht. Der Kostenblock Klimaschutz wurde vorausblickend mit aufgeführt. Er könnte in Zukunft noch stärker ins Gewicht fallen. Die Mindestlohn-Entwicklung mit 9,82 Euro pro Stunde ab 1. Januar und 10,45 Euro ab 1. Juli spielt in den genannten Sparten keine entscheidende Rolle.
Auswirkungen in Einzelhandelsgärtnerei und Handelsunternehmen
Die Übersicht 3 zeigt die Auswirkungen einer Kostensteigerung von 9,32 Prozent in der durchschnittlichen Einzelhandelsgärtnerei und 9,64 Prozent im Handelsunternehmen auf die daraus resultierende, notwendige, durchschnittlich erforderliche Erhöhung der Verkaufspreise. In der Einzelhandelsgärtnerei führt die Kostensteigerung von 9,32 Prozent zu einer durchschnittlichen Preisanpassung von 8,48 Prozent, im Handelsbetrieb erfordert ein Kostenanstieg von 9,64 Prozent eine Preisanpassung von durchschnittlich 9,61 Prozent. Lassen sie sich ohne Verkaufsmengenreduzierung durchsetzen, sorgen sie für ein stabiles Roheinkommen von 75.040 Euro in der Einzelhandelsgärtnerei respektive 86.800 Euro im Handelsbetrieb. Das Roheinkommen ist eine entscheidende Schlüsselkennzahl im Familienunternehmen und Maßstab für das Budget, das für den Lebensunterhalt der Unternehmerfamilie, vor Steuern, zur Verfügung steht.
Fazit
Die dargestellte Modellierung von Kostensteigerungen und ihre Auswirkungen auf die Verkaufspreise und Erfolgsrechnung kann freilich nur generelle Hinweise geben. In beiden Sparten sind den unterstellten Kostensteigerungen zufolge Preisanpassungen von rund zehn Prozent Voraussetzung, um zumindest das Roheinkommen als Familienbudget konstant zu halten. Preissteigerungen von zehn Prozent erscheinen bei Beet- und Balkonpflanzen generell durchsetzbar und dürften sogar bei der treuen Kundenklientel in der heutigen Zeit allgemein auf Verständnis stoßen. Selbst eine Anpassung um 15 Prozent erscheint machbar und könnte sogar eine Reduzierung von Verkaufsmengen ohne Renditeverlust verkraften. Zugute kommt der Branche auch die derzeit intensivere Beschäftigung vieler Menschen mit Blumen und Pflanzen, da Corona-bedingt viele andere Dinge wie Reisen, Veranstaltungen und sonstige gemeinschaftliche Freizeitbeschäftigungen eingeschränkt sind.