Ohne AGB gelten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen einheitlich für Massenverträge, wie sie im Online-Handel üblich sind, festlegen. „Zwar gibt es keine Pflicht, AGB zu verwenden. Allerdings gelten sonst die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – und diese betreffen häufig nicht die Punkte, die für den Online-Handel relevant sind“, so Peter Meier, Experte der Nürnberger Versicherung.
Fehlerhafte AGB können Abmahnungen zur Folge haben
Sind die AGB oder einzelne Klauseln fehlerhaft, so gelten auch in diesem Fall automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gültigkeit des Kaufvertrags ist davon nicht betroffen. Allerdings können fehlerhafte AGB zu Abmahnungen durch Konkurrenten oder die Wettbewerbszentrale führen. Bei einer berechtigten Mahnung ist unter Umständen mit hohen Kosten zu rechnen. Ebenfalls zu beachten: „Für AGB gilt das Urheberrecht“, so Meier. Das heißt, wer die AGB eines anderen Unternehmens verwendet, macht sich strafbar – auch hier droht eine Abmahnung. Zudem müssen AGB regelmäßig überprüft werden: Entsprechen sie noch den gesetzlichen Vorgaben? Gibt es neue Urteilssprechungen? Um auf der sicheren Seite zu sein, ist fachliche Hilfe, beispielsweise durch einen auf AGB-Recht spezialisierten Anwalt, empfehlenswert.
Besonderheiten beim Online-Handel
Gerade für den Online-Handel spielen AGB eine große Rolle. Damit sie gesetzeskonform sind, empfiehlt Meier Unternehmen, vor allem auf folgende Punkte zu achten:
- Handelt es sich bei den Kunden des Online-Shops um Unternehmen, Verbraucher oder beide Gruppen? Bei Endkunden gilt es, Vorschriften des Fernabsatzrechts wie Preisangaben, Widerruf und bestimmte Informationen über Zahlungsbedingungen zu beachten.
- Produktabhängige Regeln berücksichtigen: So gibt es Unterschiede zwischen digitalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen.
- Verkaufsplattformen erfordern zusätzliche Vorschriften.
- Verständliche Formulierungen und faire Vertragsbedingungen verwenden.
Wichtig: Vor Vertragsabschluss müssen Händler ihre Kunden auf die AGB hinweisen. „Auf der rechtlich sicheren Seite ist, wer die AGB von den Kunden vor Vertragsabschluss mittels Klick bestätigen lässt“, empfiehlt Meier.