Strom- und Gaspreisbremse: auch Gartenbau wird entlastet

Veröffentlichungsdatum: , Daniela Sickinger / TASPO Online

Dem ZVG war wichtig, dass alle Gartenbau-Betriebe von den Beihilfen profitieren können. Foto: Rebecca Niver/Unsplash

Die Gesetzentwürfe der Regierungsfraktionen zur Strom- und Gaspreisbremse wurden am 1. Dezember in erster Lesung im Bundestag erörtert. Mit den geplanten Maßnahmen werde auch der Gartenbau erheblich entlastet, zeigt sich der ZVG erleichtert.

Strom- und Gaspreisbremse laut Regierungsfraktionen alternativlos

In Kraft treten soll die sogenannte Strom- und Gaspreisbremse am 1. März 2023, jedoch rückwirkend bereits zum 1. Januar gelten. Laut den Regierungsfraktionen sind die von ihnen eingebrachten Gesetzentwürfe zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse alternativlos und sollen Unternehmen und private Haushalte in Anbetracht der stark gestiegenen Kosten für diese Energieträger entlasten. Auch der Gartenbau würde dadurch in den nächsten Monaten eine erhebliche Entlastung erfahren, die für die betroffenen Betriebe zumindest einen gewissen Ausgleich der extrem steigenden Energiekosten bedeutet, wie der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die geplanten Maßnahmen kommentierte.

Preise für Gas, Strom und Wärme werden begrenzt

Laut den Gesetzentwürfen sollen private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu zwölf Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten. Industriekunden erhalten von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu sieben Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde. Der Strompreis soll demnach auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt sein. Für den Verbrauch, der dieses Kontingent übersteigt, muss hingegen der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.

Wie der ZVG dazu ergänzt, soll die Beihilfe bei Produzenten landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse bei 250.000 Euro, gemäß TCF, gedeckelt werden. Bei Großverbrauchern seien unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Beihilfen zu erwarten.

ZVG: Energiesparen hat für den Gartenbau weiterhin große Priorität

„Uns war besonders wichtig, dass alle Möglichkeiten, die die EU-beilhilferechtlichen Regelungen für die gärtnerischen Betriebe vorsehen, auch in der nationalen Gesetzgebung voll zur Anwendung kommen“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Der Zentralverband Gartenbau habe sich zuvor massiv beim Bundeslandwirtschafts- und Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, dass alle Betriebe des Gartenbaus vollumfänglich von den Beihilfen profitieren können. „In den vergangenen Monaten haben wir die Notlage, insbesondere der energieintensiven Unterglas-Betriebe, an die Politik adressiert. Unsere überwiegenden klein- und mittelständischen Unternehmen müssen einen teils hohen Energiebedarf bei der gärtnerischen Produktion stemmen“, so Mertz. Da die Mehrkosten über die Preisbremsen nur anteilig erstattet werden, habe das Einsparen von Energie für den Gartenbau jedoch nach wie vor große Priorität.

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