SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte

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Unter anderem Akkuscheren werden bezuschusst. Foto: SVLFG

Insgesamt 800.000 Euro stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte bereit. Am 1. Februar 2022 beginnt die Zuschussaktion der Versicherung.

Start 1. Februar 2022

Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufs­genossenschaft versichert sind und im Kalenderjahr 2021 keinen Zuschuss bekommen haben, können wieder eine Förderung bei der Anschaffung von Präventionsprodukten beantragen. Ab 1. Februar 2022 beginnt die Zuschussaktion der SVLFG um 12 Uhr, bei der je Betrieb ein Zuschuss pro Aktion möglich sei und bei der die Vergabe wie auch in der Vergangenheit in der Reihenfol­ge der Antragseingänge erfolgt. Früher eingereichte Anträge werden demnach nicht berücksichtigt. Das jeweilige Produkt sei zudem erst dann zu kaufen, wenn auch die Förderzusage der SVLFG eingegangen ist.

Neue Zuschussaktion für Sonnen- und Hitzeschutz

Neben den bekannten Produkten führt die SVLFG zudem eine neue Zuschussaktion ein, die die Anschaffung von Sonnenschutz- und Hitzeschutz­produkten fördert. Diese Aktion startet am 15. März 2022 ebenfalls um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens jedoch am 31. Oktober 2022. Nach Erhalt der Förderzusage ist die Rechnung per Mail an die SVLFG einzureichen oder per Fax an 0561 785-219127. Wichtig zu beachten sei , dass Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage nicht berücksichtigt werden können. Pünktlich zum Start der Förderungen stehen die Antragsformulare auf dem Internetauftritt der SVLFG zum Download bereit.

Was wird gefördert?

Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr

Produkt

Förderung

Radwechselwagen

30 %, max. 300 Euro

Fang- oder Behandlungsstand für Rinder

30 %, max. 600 Euro

Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder

30 %, max. 500 Euro

Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder

30 %, max. 300 Euro

Podestleiter / leichte Plattformleiter

30 %, max. 300 Euro

Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT)
oder Totholzkralle mit Teleskopstange

30 %, max. 200 Euro

Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst
(Set mit 2 Geräten)

30 %, max. 400 Euro

Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind)

30 %, max. 200 Euro

Förderbeginn am 15. März 2022 um 12 Uhr

Produkte (mehrere Teile möglich)

Förderung

Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), UV-Schutzzelt,
Sonnenschutzkappe mit Nackenschutz

50 %, max. 400 Euro

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