Start 1. Februar 2022
Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und im Kalenderjahr 2021 keinen Zuschuss bekommen haben, können wieder eine Förderung bei der Anschaffung von Präventionsprodukten beantragen. Ab 1. Februar 2022 beginnt die Zuschussaktion der SVLFG um 12 Uhr, bei der je Betrieb ein Zuschuss pro Aktion möglich sei und bei der die Vergabe wie auch in der Vergangenheit in der Reihenfolge der Antragseingänge erfolgt. Früher eingereichte Anträge werden demnach nicht berücksichtigt. Das jeweilige Produkt sei zudem erst dann zu kaufen, wenn auch die Förderzusage der SVLFG eingegangen ist.
Neue Zuschussaktion für Sonnen- und Hitzeschutz
Neben den bekannten Produkten führt die SVLFG zudem eine neue Zuschussaktion ein, die die Anschaffung von Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukten fördert. Diese Aktion startet am 15. März 2022 ebenfalls um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens jedoch am 31. Oktober 2022. Nach Erhalt der Förderzusage ist die Rechnung per Mail an die SVLFG einzureichen oder per Fax an 0561 785-219127. Wichtig zu beachten sei , dass Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage nicht berücksichtigt werden können. Pünktlich zum Start der Förderungen stehen die Antragsformulare auf dem Internetauftritt der SVLFG zum Download bereit.
Was wird gefördert?
Förderbeginn am 1. Februar 2022 um 12 Uhr | |
Produkt | Förderung |
Radwechselwagen | 30 %, max. 300 Euro |
Fang- oder Behandlungsstand für Rinder | 30 %, max. 600 Euro |
Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter für Rinder | 30 %, max. 500 Euro |
Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder | 30 %, max. 300 Euro |
Podestleiter / leichte Plattformleiter | 30 %, max. 300 Euro |
Ausrüstung für Königsbronner Anschlagtechnik (KAT) | 30 %, max. 200 Euro |
Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst | 30 %, max. 400 Euro |
Akkuscheren für den Wein- und Obstbau (nur für Betriebe, die der LBG mit Wein- oder Obstbau gemeldet sind) | 30 %, max. 200 Euro |
Förderbeginn am 15. März 2022 um 12 Uhr | |
Produkte (mehrere Teile möglich) | Förderung |
Kühlkleidung (Weste, Kopfbedeckung, Shirt), UV-Schutzzelt, | 50 %, max. 400 Euro |