SVLFG erhöht Beiträge infolge höheren Durchschnittsentgelts

Veröffentlichungsdatum: , Sven Weschnowsky / TASPO Online

Die SVLFG wird 2023 die Beiträge zur AdL anheben. Symbolfoto: Greta Hoffman/ Pexels

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat bekannt gegeben, die Beiträge der Alterssicherung der Landwirte (AdL) ab nächstem Jahr anzuheben. Die Erhöhung der Beiträge sei aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Kopplung an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung.

Anhebung der Beiträge in ganz Deutschland

Bei der SVLFG gelten ab 2023 in der AdL neue Beiträge. Demnach steigen die für Unternehmer geltenden Beiträge in den alten Bundesländern um 16 Euro auf 286 Euro. Im Vorjahr betrug der Beitrag hier noch 270 Euro pro Monat. In den neuen Bundesländern steigt der entsprechende Monatsbeitrag im kommenden Jahr um 19 Euro auf 279 Euro. Hier lag der Vorjahresbeitrag noch bei 260 Euro. Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt hingegen die Hälfte des Unternehmerbeitrags. Ursächlich für die Erhöhung des einheitlichen Beitrags in der AdL sei laut SVLFG die gesetzlich vorgegebene Kopplung an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung.

Durchschnittsentgelt im Vorjahresvergleich deutlich gestiegen

Das Durchschnittsentgelt trifft eine Aussage über die zu erwartende allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland. Laut SVLFG sei das zu erwartende Durchschnittsentgelt im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen, was eine Beitragsanpassung unumgänglich macht. Für den Beitrag in den neuen Bundesländern komme zudem hinzu, dass die bis 30. Juni 2024 abzuschließende Angleichung an den Beitrag in den alten Bundesländern zusätzliche Anpassungsschritte erforderlich macht. Die Landwirtschaftliche Alterskasse hat dagegen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Weitere Informationen zur Alterssicherung

Wer der Landwirtschaftlichen Alterskasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt habe, sei auf der sicheren Seite. Die Beiträge werden dann rechtzeitig und in korrekter Höhe automatisch eingezogen. Die landwirtschaftliche Alterssicherung sieht Leistungen wegen Alters, bei Tod eines Angehörigen oder bei Erwerbsminderung vor. Gerade in Fragen der persönlichen Alters- oder der Hinterbliebenenabsicherung müssen oftmals weitreichende Entscheidungen getroffenen werden. Für individuelle Beratungen steht die SVLFG ihren Mitgliedern daher stets zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Beiträgen und zur Alterssicherung können Sie den Internetseiten der SVLFG entnehmen.

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