Gesamtfördersumme wurde erhöht
Als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft werden von der SVLFG auch zu Beginn des Jahres 2021 wieder bestimmte Investitionen ihrer Mitglieder in Sicherheit und Gesundheit bezuschusst. Die Gesamtfördersumme für diese Zuschüsse wurde zudem auf 800.000 Euro angehoben, dennoch lohnt es sich, schnell zu sein, bevor die Fördergelder ausgeschöpft sind. Durch die Präventionszuschüsse in bestimmte Investitionen wolle mein seitens der SVLFG Anreize schaffen, bestimmte Produkte, die vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren schützen, betrieblich anzuschaffen.
Anträge können ab 1. Februar 2021 eingereicht werden
Die Aktion starte laut SVLFG am 1. Februar 2021 und endet, wenn die Gesamtfördersumme aufgebraucht ist. Es lohne sich also, nicht allzu lang zu warten, denn die Vergabe erfolge nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Einen Antrag können alle stellen, die mit ihrem Unternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Zu beachten gilt allerdings, dass pro Jahr nur eine Förderung pro Unternehmen möglich sei und diese lediglich für Neukäufe gelte, gebrauchte Waren sind von der Förderung gänzlich ausgeschlossen.
Welche Produkte werden gefördert?
Unter anderem werden akkubetriebene Geräte zur Grünpflege, wie Freischneider, Heckenscheren, und Motorsägen bezuschusst. Arbeiten mit diesen Geräten kommen durch ihre emissionsfreie und geräuscharme Arbeitsweise der Gesundheit des Bedieners zugute. Weiterhin sei es damit möglich, in lärmsensiblen Bereichen wie in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern und Schulen zu arbeiten. Alle geförderten Produkte, Anforderungen und maximalen Förderhöhen können auf der Internetpräsens der SVLFG unter diesem Link abgerufen werden. Die Antragsformulare werden ab dem 1. Februar 2021 ebenfalls unter dem oben angegebenen Link zur Verfügung stehen und können per Fax an 0561 785-219127 oder per Mail an praeventionszuschuesse(at)svlfg.de gestellt werden. Berücksichtigt werden können nur vollständig ausgefüllte und ab dem 1. Februar eingegangene Anträge. Anschließend solle die Förderzusage abgewartet werden, ehe das Produkt gekauft werde. Nach dem Kauf, die ab Februar getätigt werden, müsse lediglich noch die Rechnung eingereicht werden.