Große Herausforderungen bei der Saisonarbeit
Jährlich kommen in Deutschland zwischen 160.000 und 300.000 ausländische Saisonarbeitskräfte zum Einsatz. Auf die Betriebe kommen dabei viele Herausforderungen zu, wie etwa die Akquise, die arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Hürden, die Unterbringung und nicht zuletzt auch die Sprachbarrieren. Durch die Corona-Pandemie sind diese Herausforderungen nochmals gestiegen, da sich die gesetzlichen Vorgaben nicht selten schnell ändern. „Seit dem Lockdown wissen wir, wie wichtig es ist, verlässliche Arbeitskräfte zu haben, die den Spargel stechen oder die Erdbeeren ernten. Die Menschen, die das für uns tun, verdienen unsere Unterstützung”, sagte Arnd Spahn, Vorstandsvorsitzender der SVLFG.
Praxistipps der SVLFG können helfen
Für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkretisiert die vom Bundeskabinett beschlossene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gemäß §5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. An oberster Stelle stehen für uns alle die Abstands-, Hygiene- und Maskenregelungen als die wichtigsten Instrumente. Zusätzlich sind die Auflagen der einzelnen Bundesländer und Kommunen zu beachten, die oft kurzfristig in Abhängigkeit von den Infektionszahlen verändert werden. Um das Infektionsrisiko im eigenen Betrieb gering zu halten, seien die Praxistipps der SVLFG zu befolgen. Laut Versicherung gefährde derjenige die Gesundheit seiner Arbeitskräfte, der eigenen Familie und letztendlich die Arbeitsfähigkeit seines Betriebes und auch das Ansehen der ganzen Branche, wer die Regeln missachtet. Die SVLFG unterstütze daher die Betriebe in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Hygiene, da man schnell den Überblick verlieren könne. Wichtig sei es, keinesfalls Unterlagen und Dokumente von 2020 auch in diesem Jahr zu benutzen. Man solle möglichst alle Unterlagen neu und aktualisiert herunterladen, um auf dem aktuellsten Stand zu sein. Eine der neuen Vorgaben ist auch die Verpflichtung der Arbeitgeber, ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus anzubieten. Beschäftigten, die unter anderem in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, hat der Arbeitgeber mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen solchen Test zur Verfügung zu stellen.
Anforderungen an die Unterbringung
Beim Thema Unterbringung haben die Betriebe ebenfalls eine Menge zu beachten. Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, sollten die Beschäftigten untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen und die notwendigen Abstände eingehalten werden. Die Einteilung in feste Teams sowohl bei der Unterbringung und auch der Arbeit von Anfang an hilft, das Ausbreitungsrisiko zu minimieren. Diese Teams sollten die Größe von vier Personen nach Möglichkeit nicht übersteigen. Der Kontakt der Teams untereinander sollte ebenfalls möglichst vermieden werden. Kann aufgrund des Arbeitsverfahrens der Abstand von 1,5 m zwischen Beschäftigten nicht eingehalten werden, müssen Masken getragen werden. An die Art der Unterbringung sind aktuell ebenfalls höhere Ansprüche gestellt. Anzustreben sei eine Unterbringung in Einzelzimmern. Ist das nicht möglich, sollten zumindest die Teams zusammen in Mehrbettzimmern wohnen. Auch hier liefert die SVLFG umfangreiche Informationen bezüglich Größe der Zimmer und mögliche Quarantäne-Container.
Informationen für Saisonarbeitskräfte
Um seine Arbeitskräfte bestmöglich zu unterweisen, sollte zunächst eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellt werden. Auf Grundlage dieser GBU kann dann die Unterweisung stattfinden. Dafür bietet die SVLFG mehrsprachige Musterbetriebsanweisungen an, welche die Gefahren für den Menschen, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und Erste Hilfe beschreiben. Des Weiteren können Arbeitgeber ihre Saisonarbeitskräfte auch über andere Angebote informieren, welche die Arbeitskräfte direkt und selbständig nutzen können. Dazu gehören neben einer neuen, mehrsprachigen Informations-Web-App mehrsprachige Hotlines der Versicherung speziell für Saisonarbeitskräfte.
- Deutsch: +49 561 785-10010
- Rumänisch: +800 785-34001
- Polnisch: +800 785-34002
- Ungarisch: +800 785-34003
- Serbokroatisch: +800 785-34004
- Bulgarisch: +800 785-34005
Auf dem YouTube-Kanal der SVLFG werden zudem Erklärvideos in mehreren Sprachen angeboten.