SVLFG informiert zum Sonnenschutz bei der Beerenernte

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Sie tun viel, um ihre Saison-Arbeitskräfte vor zu viel UV-Einstrahlung bei den Erntearbeiten zu schützen: Alexander und Michaela Apfelböck. Foto: SVLFG

Im Rahmen eines Pressetermins auf dem landwirtschaftlichen Betrieb der Familie Apfelböck in Landau an der Isar hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausführlich über den Sonnenschutz für Saisonarbeitskräfte informiert.

Pressetermin auf Obstplantage

Alexander Apfelböck betreibt gemeinsam mit seiner Frau Michaela im niederbayerischen Landau an der Isar mehrere Obstplantagen und beschäftigt in der Saison stets mehrere Erntehelfer. „Auf unserem Betrieb arbeiten in der Regel zwischen 20 und 40 Saisonarbeitskräfte. Auch wenn sie nur ein paar Wochen im Jahr hier sind, ist es uns trotzdem wichtig, dass es ihnen bei uns gut geht. Wir achten darauf, dass sie ihre Gesundheit während der Arbeit so gut es geht schützen können“, betont der Betriebsleiter den Stellenwert der Gesundheit in seinem Betrieb. Neben dem Schutz gegen das Corona-Virus sei allerdings bei Erntearbeiten im Freien gerade bei aktuell vielen Sonnenstunden am Tag, der Schutz gegen UV-Strahlung im Betrieb Apfelböck ein großes Thema. „Einige unserer Saisonarbeitskräfte achten von sich aus leider gar nicht auf den UV-Schutz. Deshalb ist es uns umso wichtiger, mit Arbeitsanweisungen klar zu definieren, worauf geachtet werden muss, damit es nicht zu Sonnenbrand oder Hitzschlag während der Erntearbeiten kommt.“

Gefährdungsbeurteilung zum Sonnenschutz erstellt

Dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden, ist Michaela Apfelböck schon deshalb wichtig, weil sie krankheitsbedingte Arbeitsausfälle vermeiden möchte. „Wir hatten vor Jahren einen Fall von Hitzschlag, weil der Mitarbeiter nicht wie von uns empfohlen viel Wasser, sondern zu wenig und fast nur Energy-Drinks und Cola getrunken hat“, erzählt sie. Um ihre Mitarbeiter ausreichend vor der natürlichen UV-Strahlung während der Erntearbeiten zu schützen, habe sich das Ehepaar Apfelböck an die SVLFG gewandt und um ein Beratungsgespräch gebeten. In Abstimmung mit dem SVLFG-Präventionsexperten Meinrad Fußeder haben sie eine Gefährdungsbeurteilung zum Sonnenschutz erstellt, auf deren Grundlage sie die Arbeitskräfte jetzt unterweisen. Die Unterweisungshilfen in den Landessprachen der Arbeitskräfte haben sie dabei kostenlos von der SVLFG bezogen.

Konkrete Sonnen- und Hitzeschutzmaßnahmen

Den Beschäftigten wurden daraufhin Sonnenhüte aus Stroh oder aus leichten Textilien zur Verfügung gestellt, zudem wurde von Arbeitgeberseite aus Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 bereitgestellt. Die Pausen können die Saisonarbeitskräfte in einer Scheune oder am schattigen Waldrand verbringen. „An sehr heißen Tagen beginnt die Arbeit bereits um fünf Uhr morgens, endet am späten Vormittag und beginnt erst wieder ab fünf Uhr nachmittags. So wird der Aufenthalt in der prallen Sommerhitze weitgehend reduziert“, erklärt Alexander Apfelböck. Zudem werde den Mitarbeitern jederzeit Trinkwasser kostenlos und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt.    

Jährlich 3.000 Fälle von weißem Hautkrebs

Bei ihrem Besuch auf der Plantage der Apfelböcks lobten die SVLFG-Mitarbeiter Reinhold Watzele, SVLFG-Arbeitsbereichsleiter für Gesunde Arbeit, und Meinrad Fußeder, SVLFG-Präventionsmitarbeiter die vorbildliche Umsetzung im Betrieb. „Jedes Jahr verzeichnen wir knapp 3000 neue Fälle von weißem Hautkrebs. Hauptursache sind Sonnenbrände, die teils Jahre und Jahrzehnte zurück liegen. Die Haut vergisst nichts. Zum Glück ist der weiße Hautkrebs gut behandelbar, aber besser ist es, der gefährlichen Krankheit vorzubeugen. Sonnenschutz, sowie er auf dem Betrieb Apfelböck gelebt wird, hilft dabei entscheidend mit“, so Watzele.

SVLFG-Mitarbeiter informieren Saisonarbeitskräfte

Im Gespräch mit den Saisonarbeitskräften erklärte Watzele ausführlich, wie wichtig es ist, möglichst viele Körperpartien bei der Arbeit im Freien mit Kleidung zu bedecken. „Breitkrempige Sonnenhüte spielen dabei eine wichtige Rolle, denn sie beschatten das Gesicht, den Nacken und die Ohren.“ Bei Sonnencreme empfiehlt Watzele Produkte, die in die Haut einziehen, weil sie nicht kleben. „Beachtet werden muss allerdings, dass diese Cremes rund 20 Minuten benötigen, ehe sie ihre Schutzwirkung entfalten“, so der SVLFG-Mitarbeiter.  Wie die Eigenschutzzeit der Haut und der Lichtschutzfaktor der Sonnencreme zusammenspielen, erklärte Meinrad Fußeder an einem Beispiel: „Ich bin Hauttyp zwei. Meine Haut hat eine Eigenschutzzeit von sechs Minuten. Wenn die Sonnencreme einen Schutzfaktor von 50 hat, heißt dass, ich darf mich damit an diesem Tag 300 Minuten im Freien aufhalten. Danach ist der Schutz erschöpft und Sonnenbrand droht.“ Je höher also der Lichtschutzfaktor und je dunkler der Hauttyp umso länger ist ein Aufenthalt im Freien möglich, ohne sich einen Sonnenbrand einzuhandeln.   

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