SVLFG: Kolloquium zum Anwenderschutz beim Pflanzenschutz

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Ende vergangenen Jahres trafen sich in Kassel auf Einladung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) insgesamt 40 Teilnehmer zum Fachkolloquium Anwenderschutz bei Pflanzenschutzmaßnahmen.

Fachinformationen rund um den Pflanzenschutz

Geänderte Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln durch die Zulassungsbehörden bewegen die Branche bereits seit 2018. Durch die Umsetzung dieser Anpassungen sei der Gesundheitsschutz laut SVLFG-Meldung stärker in den Fokus gesetzt und damit auch Fragen bei den Beteiligten aufgeworfen, weshalb die Versicherung das Kolloquium ins Leben rief und dazu Präventionsexperten, Vertreter der berufsständischen Organisationen, der Zulassungsbehörden und der chemischen Industrie nach Kassel einluden. „Das Fachkolloquium bot fundierte Fachinformationen und Raum für konstruktive Gespräche. Wir sind überzeugt, dass wir jetzt einvernehmliche Ergebnisse erzielen werden“, so der Vorstandsvorsitzende der SVLFG Arnd Spahn.

SVLFG informiert über Präventionsmaßnahmen

Dr. Markus Röver vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) skizzierte zu Beginn die allgemeine Sachlage zu den Änderungen im Pflanzenschutzrecht und zur Verfügbarkeit von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) aus Sicht der Zulassungsbehörde. Über das Regelwerk und die Präventionsmaßnahmen der SVLFG für die Anwender informierte schließlich Präventionsexperte Sebastian Dittmar. Dort stehe derzeit die zielgruppenorientierte Aufbereitung der Informationen im Mittelpunkt. Außerdem gab er einen Ausblick auf ein Forschungsvorhaben zur Exposition von Traktorenkabinen. Die chemische Industrie als Produzent wurde von Franz Stauber vertreten.

„Kommen nur gemeinsam weiter“

Klaus Schneider, Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, stellte die Anforderungen aus Praxissicht dar und referierte über die Verfügbarkeit von Daten im Anwenderschutz und forderte eine inhaltliche Überarbeitung des Sachkundenachweises sowie die Zurverfügungstellung von rechtssicherem Informationsmaterial für Arbeitgeber. Auch Jörg Heinel von der IG BAU setzte sich für eine bessere Qualifikation der Anwender ein. Zu Berufskrankheiten in Verbindung mit Pflanzenschutzmitteln solle zudem evaluiert werden. Ulrich Löhr, Vizepräsident des Landvolk Niedersachsen, ließ keinen Zweifel an einem sachgerechten und wirksamen Anwenderschutz aufkommen, mahnte jedoch praxisgerechte Lösungen der Industrie an. Martin Empl, alternierender Vorstandsvorsitzender der SVLFG, zog anschließend ein positives Fazit: „Wir haben die offenen Punkte benannt. Diese gilt es jetzt zu bearbeiten. Alle Beteiligten haben erkannt, dass wir nur gemeinsam weiterkommen.“

Weitere Informationen, wie die Präsentationen der Kolloquiumsvorträge, können online unter diesem Link abgerufen werden.

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