Konstruktiver Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten günstig
Ein Rechtsanspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement entsteht immer dann, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, erläutert die SVLFG. Ziel eines solchen BEM ist es demnach, die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Mitarbeiters zu fördern und seinen Verbleib im Unternehmen zu ermöglichen. Dazu legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gemeinsamen Gesprächen fest, wie es nach der langen Abwesenheit weitergehen kann. Günstig wirke sich dabei aus, wenn Betriebe einen konstruktiven Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten pflegen. „Wenn Krankheit in einem Unternehmen nicht als Makel empfunden wird und niemand pauschal Angst vor einer Kündigung aufgrund von Krankheitszeiten haben muss, reagieren betroffene Mitarbeiter auf eine Einladung zum BEM-Verfahren in aller Regel positiv“, so die Erfahrung der SVLFG.
Als wichtige Voraussetzung für eine gelungene Kommunikation nennt die SVLFG in ihrer kostenfreien Handlungshilfe zum BEM-Verfahren gegenseitiges Vertrauen, was von Arbeitgebern unter anderem durch Transparenz geschaffen werden könne. „Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu der betroffenen Person auf, teilen Sie ihr mit, dass Sie an ihrem Verbleib im Betrieb interessiert sind und bieten Sie ihr an, gemeinsam im Rahmen des BEM einen geeigneten Weg dafür festzulegen“, empfiehlt die SVLFG deshalb. Sollte der betroffene Mitarbeiter die Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ablehnen, ist es ratsam, dies in den Unterlagen zu dokumentieren – der Vorgang an sich ist damit erledigt.
Handlungshilfe gibt Überblick über gesamten BEM-Prozess
Nimmt der Beschäftigte die Einladung zum BEM dagegen an, finden Arbeitgeber in der Handlungshilfe der SVLFG bereits vor dem ersten Gespräch einen Überblick über den gesamten Prozess. Ebenso werden Tipps gegeben zum Einstieg in eine offene und vertrauensvolle Kommunikation sowie zur Gestaltung eines konstruktiven Dialogs, von dem beide Seiten profitieren können. Zudem informiere die Broschüre, wer an dem Verfahren beteiligt werden kann – dies können abhängig vom jeweiligen Einzelfall neben dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auch Vertreter der Berufsgenossenschaft, der Rentenversicherung oder des Integrationsamtes beziehungsweise der Krankenkasse sein, erläutert die SVLFG. Auch mögliche Hilfen und Unterstützungsangebote Dritter, die Betriebe in Anspruch nehmen können, nennt die Broschüre.
Kostenloser Download auf Website der SVLFG
Wichtig ist laut SVLFG die Dokumentation des BEM-Gesprächs und der darin festgelegten Maßnahmen, wofür die Handlungshilfe entsprechende vorgefertigte Vorlagen biete. Außerdem sind Fakten zu den rechtlichen Grundlagen enthalten. Weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement sind auf der Website der SVLFG zu finden, wo auch die Handlungshilfe kostenlos heruntergeladen werden kann. Darüber hinaus werden Schulungen zum BEM angeboten – das nächste Seminar ist am 1. und 2. September im hessischen Hofgeismar geplant, die Teilnahme ist für SVLFG-versicherte Unternehmen kostenlos.