Tarifabschluss Nord: Neue Tarife beschlossen

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Nach dem Tarifabschluss in NRW wurde auch im Norden eine Einigung erzielt. Foto: Nattanan Kanchanaprat/Pixabay

Der Wirtschaftsverband Gartenbau Norddeutschland (WVG Nord) und die IG BAU haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Für den Gebietsteil West sei eine Steigerung von drei Prozent beschlossen worden, auch für den Gebietsteil Ost sei eine überproportionale Erhöhung vereinbart worden.

Steigerung um 3 Prozent im Norden

Analog zum Abschluss Gartenbau in Nordrhein-Westfalen (TASPO Online berichtete) steigen im Erwerbsgartenbau auch in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen die Löhne. Bei den Verhandlungen zwischen WVG Nord und der Arbeitnehmergewerkschaft IG BAU wurde demnach eine Steigerung des Entgelts um 3,0 Prozent beschlossen, sowie die Einführung der Entgeltgruppen. Die Steigerungen in den EG 4 bis EG 7 erfolgen überproportional. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt knapp ein Jahr vom 1. Oktober 2021 bis 30. Juni 2022.

Gebietsteil Ost 9 Prozent unter West

Auch im Bereich Ost, sprich Mecklenburg-Vorpommern, wurde eine Steigerung beschlossen, die demnach neun Prozent unter West liege. Auch hier erfolge die Steigerung in den EG 4 bis EG 7 überproportional. Als erklärtes Ziel habe man sich gesetzt, die Tarife in den Gebietsteilen Ost und West so schnell wie möglich anzugleichen. Sowohl die Tarifverträge für Ost, als auch für West waren beide bereits 2019 ausgelaufen. Seitens des WVG Nord war daher eine Empfehlung ausgesprochen worden, die Löhne um zwei Prozent zu erhöhen. Sollte diese Empfehlung umgesetzt worden sein, könne diese angerechnet werden. Die Ausbildungsvergütungen betragen zudem ab Oktober 665 Euro im ersten Lehrjahr, 735 Euro im zweiten Lehrjahr und 840 Euro im dritten. Die monatliche Praktikantenvergütung beträgt 630 Euro, für Hochschul-Praktikanten liege die Vergütung bei 800 Euro.

Einordnung in sieben Entgelttarife

Des Weiteren sei es den Tarifparteien gelungen, den alten Lohntarifvertrag und den alten Gehaltstarifvertrag in das neue Entgeltgruppengefüge des Rahmentarifvertrages zu übertragen. Zukünftig werden demnach alle Arbeitnehmer:innen des Erwerbsgartenbaus in sieben Entgelttarife des Rahmentarifvertrags eingeordnet. Diese richte sich in erster Linie nach nachgewiesenen Qualifikationen und den überwiegenden Tätigkeiten der Beschäftigten.

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