Corona-Soforthilfen bei TAB beantragen
Ab diesem Donnerstag, dem 9. April 2020 haben in Thüringen Unternehmen aus der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei sowie Forstbetriebe die Möglichkeit, Corona-Soforthilfen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu beantragen. Insgesamt stellt das Bundesland 12 Millionen Euro bereit. „Ich habe die Corona-Soforthilferichtlinie für die Landwirtschaft in Kraft gesetzt. Wie im Bereich der gewerblichen Wirtschaft können nun auch die Land- und Forstwirte sowie Fischereibetriebe und der Gartenbau eine Soforthilfe bei der Thüringer Aufbaubank beantragen. Mit dieser Soforthilfe bis zu 30.000 Euro unterstützen wir unkompliziert Betriebe, vor allem im ländlichen Raum, die durch die Pandemie wirtschaftlich betroffen sind“, erklärt Thüringens Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff.
Anträge bis Ende Mai einzureichen
Die Soforthilfe sei demnach entsprechend der Anzahl der Beschäftigten im antragstellenden Unternehmen gestaffelt. „Mit Beihilfen zwischen 9.000 und 30.000 Euro für Soloselbstständige bis hin zu Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eröffnen wir den meisten Unternehmen die unbürokratische Möglichkeit, Rechnungen und Zahlungsverpflichtungen der nächsten drei Monate trotz fehlender Einnahmen bezahlen zu können“, führt Hoff weiter aus. Die Antragstellung müsse bis zum 31. Mai 2020 erfolgen. Die Auszahlungen der Soforthilfemittel sollen anschließend bis zum 31. Juli 2020 abgeschlossen sein. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, Unternehmen der Forstwirtschaft sowie Unternehmen der Aquakultur und Teichwirtschaft, die im Haupterwerb arbeiten, ihren Betriebssitz in Thüringen haben und in Folge des Ausbruchs von COVID-19 in Schwierigkeiten geraten sind.
Soforthilfe aus Bundes- und Landesmitteln
Runtergeladen werden können die Anträge auf der Internetpräsenz der TAB, wo sie auch direkt gestellt werden können. „Damit stellen wir sicher, dass nach Ostern die ersten Zahlungen erfolgen können“, so der Minister. „Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden und der TAB für ihre hervorragende und schnelle Arbeit in dieser schwierigen Zeit.“ Das Landwirtschaftsministerium rechne laut Mitteilung damit, dass etwa 12 Millionen Euro an Soforthilfen beantragt werden. Dafür stehen 9 Millionen Euro aus dem Hilfsprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Soloselbständige bereit, das vergangene Woche bestätigt wurde. Weitere 3 Millionen Euro der Soforthilfen stammen aus Landesmitteln.
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