Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften als Voraussetzung
Voraussetzung für eine Trauer- oder Hochzeitsfeier im größeren Kreis ist, dass das Abstandsgebot und die erforderlichen Hygienevorschriften eingehalten werden. In Brandenburg beispielsweise dürfen die Standesämter selbst entscheiden, wie viele Gäste neben Brautpaar und Trauzeugen der Eheschließung beiwohnen dürfen. Kommunions- und Konfirmationsfeiern finden üblicherweise im Mai statt. Viele verschieben sich jetzt auf den September, manche finden auch aktuell in kleinem Rahmen trotz Corona-Pandemie statt.
An Bestattungen dürfen inzwischen in fast allen Bundesländern wieder mehr Personen teilnehmen, informiert die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. Waren im April entweder nur der engste Familienkreis oder eine geringe Anzahl an Personen bei Trauerfeiern zugelassen, wurden die Einschränkungen beim Abschied von Verstorbenen zuletzt schrittweise deutlich gelockert. Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen etwa verzichten inzwischen ganz darauf, einen bestimmten Personenkreis oder eine Höchstzahl von Teilnehmern zu definieren. Nur die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen eingehalten werden.
Bis zu 50 Personen bei Bestattungen unter anderem in Brandenburg
Bis zu 50 Personen sind als Teilnehmer einer Trauerfeier in Baden-Württemberg und Brandenburg zugelassen, informiert Aeternitas. Und auch in Bayern können bis zu 50 Personen einer Bestattung beiwohnen – allerdings nur unter freiem Himmel. Innerhalb von Gebäuden dagegen bestimmt sich die in Bayern zulässige Höchstteilnehmerzahl für Trauerfeiern nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, wobei zwischen den Teilnehmern grundsätzlich ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Unabhängig davon, ob im Freien oder drinnen von einem Verstorbenen Abschied genommen wird, schreibt das Bundesland Bayern zudem für alle Teilnehmer das Tragen von Masken vor.
Nach wie vor auf den engsten Familien- und Freundeskreis begrenzen unter anderem Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg die Personenzahl bei Bestattungen. Welche Regelungen genau in welchem Bundesland derzeit für den Abschied von Verstorbenen gelten, hat Aeternitas auf seiner Website in einer Tabelle zusammengefasst.
Rechtzeitig mit Bestattungsunternehmen und Friedhofsverwaltung abstimmen
Grundsätzlich und unabhängig von den Vorgaben zum Teilnehmerkreis gilt aber weiterhin in allen Bundesländern, dass bei Bestattungen und Trauerfeiern die jeweils aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. „Die konkrete Ausgestaltung beziehungsweise Anwendung der Vorschriften der Bundesländer obliegt dabei den zuständigen Behörden vor Ort“, erklärt Aeternitas. Betroffenen empfiehlt die Verbraucherinitiative Bestattungskultur deshalb, sich dazu rechtzeitig mit dem Bestattungsunternehmen und der Friedhofsverwaltung abzustimmen.