Mehrkosten werden übernommen
Die Umstellung von Firmenflotten auf elektronische Mobilität soll vorangetrieben werden, denn in der Realität besitzen Dienstfahrzeuge zum größten Teil Verbrennungsmotoren. Elektrofahrzeuge sind noch immer die Ausnahme. Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität will das BMDV Unternehmen, Vereine und Kommunen dabei unterstützen, ihre Fahrzeugflotten zu elektrifizieren. Die Förderung beinhaltet dabei die Fahrzeuge an sich, sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Laut Richtlinie fördert das Ministerium die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent. Darüber hinaus wird die nötige Ladeinfrastruktur gefördert. Allerdings besteht hier die Voraussetzung, dass die Fahrzeuge mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
14 Millionen Euro stehen bereit
Insgesamt stellt das Ministerium Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit und fördert die Anschaffung von Pkw und Leichtfahrzeugen. Vorhaben mit einem Volumen von 15.000 Euro bis zu einer Million Euro können dabei gefördert werden. Die Anträge dafür können bis 20. April 2023 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Mehr Hintergrundinformationen wird es in einem Online-Seminar zur Förderrichtlinie am 27. März 2023 um 13 Uhr geben, zu dem man sich unter diesem Link kostenlos anmelden kann.
„Wir machen E-Autos erschwinglicher“
„Beim Hochlauf der Elektromobilität machen wir große Fortschritte. Schon heute sind mehr als eine Million reine E-Autos auf der Straße. Wir wollen das Tempo hochhalten und unterstützen gezielt Unternehmen, Vereine und Kommunen, die ihre Flotten elektrifizieren. Mit unserer Förderung machen wir E-Autos erschwinglicher, dazu finanzieren wir auch die benötigte Ladeinfrastruktur und senken so die Einstiegshürden“, sagt Bundesminister Dr. Volker Wissing.